Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Worum geht es beim BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Ziel ist, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen – ob körperlich, geistig oder seelisch – ohne Hindernisse Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen erhalten. Ursprünglich für den öffentlichen Sektor geschaffen, gilt das BFSG nun ausdrücklich auch für die Privatwirtschaft. Dabei steht insbesondere der Abschluss von Verbraucherverträgen im Mittelpunkt, etwa bei Online-Shops, Buchungssystemen oder digitalen Zahlungsprozessen.
Barrierefreiheit bedeutet nicht nur, dass Menschen mit körperlichen Behinderungen Zugang erhalten. Vielmehr geht es darum, alle digitalen Angebote verständlich, einfach und flexibel nutzbar zu machen. Am Ende profitieren hiervon alle Nutzergruppen – mit oder ohne Einschränkungen.
Wann gilt das BFSG für Ihr Unternehmen?
Das Gesetz betrifft Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen oder Produkte anbieten, welche zum Abschluss eines Verbrauchervertrages führen. Hierzu zählen insbesondere:
- Online-Shops und digitale Verkaufsplattformen
- Online-Buchungssysteme für Reisen oder Veranstaltungen
- Finanzdienstleistungen (z. B. Online-Banking)
- Telekommunikationsdienste, wie Messenger
- E-Books und elektronische Tickets für Verkehrsdienstleistungen
- Elektronische Geräte wie Smartphones, Computer und smarte Geräte inklusive der mitgelieferten Software
Nicht vom Gesetz betroffen sind Software-Angebote von Drittanbietern, die separat installiert werden. Ebenfalls ausgenommen sind kleine Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro liegt.
So setzen Sie das BFSG praktisch um
Orientierung an Standards
Zur Umsetzung der Barrierefreiheit sollten Unternehmen auf bewährte technische Standards zurückgreifen. Die wichtigsten Vorgaben bietet der internationale Standard „Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1“. Diese Richtlinien beschreiben praxisnah, wie barrierefreie Websites technisch umzusetzen sind. Zusätzlich bietet die EU-Norm EN 301 549 konkrete Vorgaben für digitale Barrierefreiheit, an denen Sie sich orientieren können und sollten.
Wichtige Praxistipps zur Umsetzung:
- Verständlichkeit und Einfachheit: Verwenden Sie einfache, klare Sprache, vermeiden Sie Fachbegriffe oder erklären Sie diese gut verständlich.
- Navigationsstruktur: Achten Sie darauf, dass Ihre Webseite auch mit Tastatur vollständig navigierbar ist.
- Technische Hilfsmittel unterstützen: Nutzen Sie Techniken, die es ermöglichen, Ihre Inhalte auch mit Screenreadern (Vorlesesoftware) oder anderen assistiven Technologien zu erfassen.
- Inhalte barrierefrei gestalten: Stellen Sie Alternativtexte für Bilder bereit, integrieren Sie Untertitel für Videos und verwenden Sie ausreichend große Schriften mit klaren Kontrasten.
Pflicht: Erklärung zur Barrierefreiheit
Eine weitere Verpflichtung betrifft die sogenannte Erklärung zur Barrierefreiheit. Diese Erklärung muss auf Ihrer Webseite leicht auffindbar und verständlich formuliert sein. Sie beschreibt:
- Welche digitalen Dienstleistungen oder Produkte angeboten werden
- Wie Barrierefreiheit umgesetzt wurde (z.B. Nutzung von Screenreadern möglich, Untertitel vorhanden)
- Wie Nutzerinnen und Nutzer bei Problemen Kontakt aufnehmen können
Die Erklärung zur Barrierefreiheit sollte gut dokumentiert sein, da Behörden und Verbraucherorganisationen Verstöße überwachen und auch sanktionieren können.
Welche Risiken bestehen bei Verstößen?
Verstöße gegen das BFSG können empfindliche Folgen haben: Behörden können Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängen. Zudem könnten Verbraucherverbände oder Mitbewerber mögliche Verstöße abmahnen. Vor diesem Hintergrund ist es empfehlenswert, frühzeitig und sorgfältig zu handeln. Das Prinzip „Best Effort“ – also erkennbar sorgfältige Bemühungen – wird vor Gericht oft anerkannt und kann die Folgen möglicher Verstöße mildern oder verhindern.
Fazit
Die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ist kein reiner gesetzlicher Zwang, sondern auch eine Chance für Ihr Unternehmen. Barrierefreie digitale Angebote erhöhen die Reichweite, verbessern das Kundenerlebnis und stärken Ihre Wettbewerbsfähigkeit. Nehmen Sie das Gesetz als Impuls, Ihre digitalen Angebote qualitativ aufzuwerten und für ein größeres Publikum zugänglich zu machen.
Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung oder sind unsicher, ob Ihr Angebot den gesetzlichen Anforderungen genügt? Ich unterstütze Sie gerne dabei, Ihr digitales Angebot rechtlich zu bewerten und fit für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu machen. Lassen Sie uns Ihre Webseite gemeinsam zukunftssicher und inklusiv gestalten. Kontaktieren Sie mich gern!