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	<description>Rechtsanwalt Roderer Datenschutz &#124; Medienrecht</description>
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		<title>Filesharing-Abmahnungen nehmen wieder zu</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Manuel Roderer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Mar 2025 14:50:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog_archiv]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In letzter Zeit steigen die Fälle von Filesharing-Abmahnungen wieder deutlich an. Die Gründe dafür sind vielfältig: Früher reichte ein Streaminganbieter wie Netflix, um fast alle gewünschten Inhalte zu sehen. Heute gibt es viele verschiedene Anbieter, etwa Netflix, Disney+, Amazon Prime und Apple TV+. Wer umfassend Filme und Serien schauen möchte, benötigt mehrere kostenpflichtige Abonnements. Das kann schnell teuer werden, denn gleichzeitig steigen die Abo-Preise kontinuierlich. Viele Nutzer greifen deshalb erneut auf illegale Quellen zurück. Diese [&#8230;]</p>
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<p>In letzter Zeit steigen die Fälle von Filesharing-Abmahnungen wieder deutlich an. Die Gründe dafür sind vielfältig: Früher reichte ein Streaminganbieter wie Netflix, um fast alle gewünschten Inhalte zu sehen. Heute gibt es viele verschiedene Anbieter, etwa Netflix, Disney+, Amazon Prime und Apple TV+. Wer umfassend Filme und Serien schauen möchte, benötigt mehrere kostenpflichtige Abonnements. Das kann schnell teuer werden, denn gleichzeitig steigen die Abo-Preise kontinuierlich.</p>



<p>Viele Nutzer greifen deshalb erneut auf illegale Quellen zurück. Diese bieten aktuelle Filme und Serien oft schneller und in höherer Qualität an als legale Dienste in Deutschland.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Was genau ist Filesharing?</h3>



<p>Beim Filesharing tauschen Nutzer digitale Inhalte wie Filme, Serien oder Musik über das Internet aus. Besonders verbreitet sind sogenannte Peer-to-Peer-Netzwerke (P2P). Hier lädt jeder Teilnehmer während des Downloads gleichzeitig Dateien für andere Nutzer hoch. Dadurch verbreiten sich die Inhalte schnell und ohne zentrale Server.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Beliebte Apps und Risiken</h3>



<p>Besonders populäre Anwendungen sind derzeit Popcorn Time und Stremio. Beide ermöglichen einen einfachen Zugriff auf aktuelle Kinofilme und Serien. Doch genau das macht sie gefährlich. Popcorn Time etwa nutzt das Torrent-Netzwerk, sodass Nutzer unbemerkt Inhalte hochladen und schnell Ziel von Abmahnungen werden. Stremio arbeitet mit Add-ons, durch die urheberrechtlich geschützte Inhalte ebenfalls illegal abgerufen werden können.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Abmahnung erhalten – was du sofort tun solltest</h3>



<p>Wenn du eine Abmahnung erhältst, solltest du ruhig bleiben und umgehend reagieren. Beachte unbedingt die gesetzten Fristen. Zahle jedoch nicht vorschnell und unterschreibe keine vorgefertigte Unterlassungserklärung. Hole stattdessen schnellstmöglich rechtlichen Rat bei einem spezialisierten Anwalt ein.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Fragen klären, wenn du Anschlussinhaber bist</h3>



<p>Wenn du nicht weißt, wer die Inhalte heruntergeladen hat, solltest du diese Fragen klären:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Wer hat Zugang zu deinem Internet?</li>



<li>Haben Kinder, Mitbewohner oder Gäste dein WLAN genutzt?</li>



<li>Ist dein WLAN ausreichend gesichert?</li>



<li>Gibt es Hinweise auf Fremdzugriffe oder Hacker-Angriffe?</li>



<li>Wurden alle Geräte auf ungewöhnliche Aktivitäten geprüft?</li>
</ul>



<p>Diese Fragen helfen dabei, deine Verteidigung aufzubauen und die Situation rechtlich richtig einzuschätzen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Warum schnelles Handeln wichtig ist</h3>



<p>Abmahnungen fordern oft zwischen 500 und 1.500 Euro pro Film oder Serienfolge. Ignorierst du diese Abmahnungen, drohen Mahnbescheide, Klagen und erheblich höhere Kosten. Deshalb ist es wichtig, rasch zu reagieren und professionelle Unterstützung einzuholen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Meine Erfahrung – dein Vorteil</h3>



<p>Als Rechtsanwalt habe ich bereits über 20.000 Abmahnungen im Bereich Filesharing bearbeitet. Dadurch kenne ich alle Strategien und Schwachstellen der Gegenseite genau. Ich prüfe jede Abmahnung individuell, reagiere schnell und informiere dich transparent über alle Schritte und Kosten.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Filesharing-Abmahnungen vermeiden</h3>



<p>Nutze ausschließlich legale Streaming-Dienste und prüfe deren Inhalte. Sichere dein WLAN regelmäßig mit starken Passwörtern und informiere alle Nutzer in deinem Haushalt über die Risiken. Verzichte konsequent auf fragwürdige Webseiten und Apps.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Fazit</h3>



<p>Eine Abmahnung ist ärgerlich, aber lösbar. Mit meiner Erfahrung an deiner Seite kannst du Forderungen deutlich reduzieren und Risiken minimieren. Kontaktiere mich direkt, damit ich deine Abmahnung zügig prüfe und du dich bald wieder sicher fühlen kannst.</p>
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		<title>Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Was Unternehmen jetzt wissen müssen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Manuel Roderer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Mar 2025 18:37:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog_archiv]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Worum geht es beim BFSG? Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Ziel ist, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen – ob körperlich, geistig oder seelisch – ohne Hindernisse Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen erhalten. Ursprünglich für den öffentlichen Sektor geschaffen, gilt das BFSG nun ausdrücklich auch für die Privatwirtschaft. Dabei steht insbesondere der Abschluss von Verbraucherverträgen im Mittelpunkt, etwa bei Online-Shops, Buchungssystemen oder digitalen Zahlungsprozessen. Barrierefreiheit bedeutet nicht nur, dass [&#8230;]</p>
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<h3 class="wp-block-heading">Worum geht es beim BFSG?</h3>



<p>Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Ziel ist, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen – ob körperlich, geistig oder seelisch – ohne Hindernisse Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen erhalten. Ursprünglich für den öffentlichen Sektor geschaffen, gilt das BFSG nun ausdrücklich auch für die Privatwirtschaft. Dabei steht insbesondere der Abschluss von Verbraucherverträgen im Mittelpunkt, etwa bei Online-Shops, Buchungssystemen oder digitalen Zahlungsprozessen.</p>



<p>Barrierefreiheit bedeutet nicht nur, dass Menschen mit körperlichen Behinderungen Zugang erhalten. Vielmehr geht es darum, alle digitalen Angebote verständlich, einfach und flexibel nutzbar zu machen. Am Ende profitieren hiervon alle Nutzergruppen – mit oder ohne Einschränkungen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wann gilt das BFSG für Ihr Unternehmen?</h2>



<p>Das Gesetz betrifft Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen oder Produkte anbieten, welche zum Abschluss eines Verbrauchervertrages führen. Hierzu zählen insbesondere:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Online-Shops und digitale Verkaufsplattformen</li>



<li>Online-Buchungssysteme für Reisen oder Veranstaltungen</li>



<li>Finanzdienstleistungen (z. B. Online-Banking)</li>



<li>Telekommunikationsdienste, wie Messenger</li>



<li>E-Books und elektronische Tickets für Verkehrsdienstleistungen</li>



<li>Elektronische Geräte wie Smartphones, Computer und smarte Geräte inklusive der mitgelieferten Software</li>
</ul>



<p>Nicht vom Gesetz betroffen sind Software-Angebote von Drittanbietern, die separat installiert werden. Ebenfalls ausgenommen sind kleine Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro liegt. </p>



<h2 class="wp-block-heading">So setzen Sie das BFSG praktisch um</h2>



<h3 class="wp-block-heading">Orientierung an Standards</h3>



<p>Zur Umsetzung der Barrierefreiheit sollten Unternehmen auf bewährte technische Standards zurückgreifen. Die wichtigsten Vorgaben bietet der internationale Standard „Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1“. Diese Richtlinien beschreiben praxisnah, wie barrierefreie Websites technisch umzusetzen sind. Zusätzlich bietet die EU-Norm EN 301 549 konkrete Vorgaben für digitale Barrierefreiheit, an denen Sie sich orientieren können und sollten.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Wichtige Praxistipps zur Umsetzung:</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Verständlichkeit und Einfachheit:</strong> Verwenden Sie einfache, klare Sprache, vermeiden Sie Fachbegriffe oder erklären Sie diese gut verständlich.</li>



<li><strong>Navigationsstruktur:</strong> Achten Sie darauf, dass Ihre Webseite auch mit Tastatur vollständig navigierbar ist.</li>



<li><strong>Technische Hilfsmittel unterstützen:</strong> Nutzen Sie Techniken, die es ermöglichen, Ihre Inhalte auch mit Screenreadern (Vorlesesoftware) oder anderen assistiven Technologien zu erfassen.</li>



<li><strong>Inhalte barrierefrei gestalten:</strong> Stellen Sie Alternativtexte für Bilder bereit, integrieren Sie Untertitel für Videos und verwenden Sie ausreichend große Schriften mit klaren Kontrasten.</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading">Pflicht: Erklärung zur Barrierefreiheit</h3>



<p>Eine weitere Verpflichtung betrifft die sogenannte Erklärung zur Barrierefreiheit. Diese Erklärung muss auf Ihrer Webseite leicht auffindbar und verständlich formuliert sein. Sie beschreibt:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Welche digitalen Dienstleistungen oder Produkte angeboten werden</li>



<li>Wie Barrierefreiheit umgesetzt wurde (z.B. Nutzung von Screenreadern möglich, Untertitel vorhanden)</li>



<li>Wie Nutzerinnen und Nutzer bei Problemen Kontakt aufnehmen können</li>
</ul>



<p>Die Erklärung zur Barrierefreiheit sollte gut dokumentiert sein, da Behörden und Verbraucherorganisationen Verstöße überwachen und auch sanktionieren können.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Welche Risiken bestehen bei Verstößen?</h2>



<p>Verstöße gegen das BFSG können empfindliche Folgen haben: Behörden können Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängen. Zudem könnten Verbraucherverbände oder Mitbewerber mögliche Verstöße abmahnen. Vor diesem Hintergrund ist es empfehlenswert, frühzeitig und sorgfältig zu handeln. Das Prinzip „Best Effort“ – also erkennbar sorgfältige Bemühungen – wird vor Gericht oft anerkannt und kann die Folgen möglicher Verstöße mildern oder verhindern.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p>Die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ist kein reiner gesetzlicher Zwang, sondern auch eine Chance für Ihr Unternehmen. Barrierefreie digitale Angebote erhöhen die Reichweite, verbessern das Kundenerlebnis und stärken Ihre Wettbewerbsfähigkeit. Nehmen Sie das Gesetz als Impuls, Ihre digitalen Angebote qualitativ aufzuwerten und für ein größeres Publikum zugänglich zu machen.</p>



<p>Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung oder sind unsicher, ob Ihr Angebot den gesetzlichen Anforderungen genügt? Ich unterstütze Sie gerne dabei, Ihr digitales Angebot rechtlich zu bewerten und fit für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu machen. Lassen Sie uns Ihre Webseite gemeinsam zukunftssicher und inklusiv gestalten. Kontaktieren Sie mich gern!</p>
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		<title>EuGH-Urteil stärkt Verbraucherrechte bei Bonitätsbewertungen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Manuel Roderer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Mar 2025 15:19:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog_archiv]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 27. Februar 2025 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-203/22 über die Transparenzpflichten bei automatisierten Bonitätsbewertungen. Im Mittelpunkt stand die Frage, in welchem Umfang Unternehmen verpflichtet sind, Verbraucherinnen und Verbrauchern verständliche Erklärungen zu den verwendeten Scoring-Verfahren zu geben. Die Klage wurde von einer Verbraucherin eingereicht, die von einem Mobilfunkanbieter aufgrund einer negativen Bonitätsbewertung abgelehnt wurde. Der zugrunde liegende Score wurde von einem externen Anbieter erstellt, ohne dass ihr nachvollziehbar erläutert wurde, welche [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Am 27. Februar 2025 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-203/22 über die Transparenzpflichten bei automatisierten Bonitätsbewertungen. Im Mittelpunkt stand die Frage, in welchem Umfang Unternehmen verpflichtet sind, Verbraucherinnen und Verbrauchern verständliche Erklärungen zu den verwendeten Scoring-Verfahren zu geben.</p>



<p>Die Klage wurde von einer Verbraucherin eingereicht, die von einem Mobilfunkanbieter aufgrund einer negativen Bonitätsbewertung abgelehnt wurde. Der zugrunde liegende Score wurde von einem externen Anbieter erstellt, ohne dass ihr nachvollziehbar erläutert wurde, welche Faktoren zu dieser Bewertung geführt hatten. Nachdem nationale Instanzen feststellten, dass ein weitergehendes Auskunftsrecht bestehe, legte das Verwaltungsgericht Wien die Angelegenheit dem EuGH vor.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Kernaussagen des Urteils</strong></h3>



<p>Der EuGH stellte klar, dass Unternehmen gemäß Art. 15 Abs. 1 Buchst. h DSGVO detaillierte und verständliche Informationen über die Logik ihrer Scoring-Algorithmen bereitstellen müssen. Allgemeine Berechnungsformeln oder vage Hinweise reichen nicht aus. Verbraucher müssen konkret nachvollziehen können, welche Faktoren ihren Score beeinflusst haben und wie sich Änderungen dieser Parameter auf das Ergebnis auswirken würden.</p>



<p>Zusätzlich entschied das Gericht, dass Unternehmen den Schutz von Geschäftsgeheimnissen nicht als pauschalen Grund nutzen dürfen, um Auskunftsersuchen abzulehnen. Falls ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht, muss eine Abwägung durch Gerichte oder Aufsichtsbehörden erfolgen, um sicherzustellen, dass Verbraucherrechte angemessen geschützt bleiben.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Auswirkungen für Unternehmen und Verbraucher</strong></h3>



<p>Die Entscheidung hat erhebliche Folgen für Unternehmen, die Bonitätsbewertungen durchführen. Anbieter müssen ihre Informationspflichten deutlich erweitern und sicherstellen, dass betroffene Personen die Bewertung nachvollziehen können. Dies bedeutet insbesondere eine präzisere Offenlegung der verwendeten Faktoren und deren Einfluss auf das Scoring-Ergebnis.</p>



<p>Für Verbraucher verbessert sich die Möglichkeit, gegen fehlerhafte oder undurchsichtige Bonitätsbewertungen vorzugehen. Wer aufgrund eines nicht nachvollziehbaren Scorings benachteiligt wird, hat ein gestärktes Recht auf Auskunft und kann gegebenenfalls eine Korrektur oder Anfechtung der Entscheidung verlangen.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Checkliste: So wehren Sie sich gegen unklare Bonitätsbewertungen</strong></h3>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Bonitätsauskunft einholen:</strong> Fragen Sie aktiv bei der Auskunftei nach Ihrem aktuellen Score und einer detaillierten Erklärung der Berechnungsgrundlage.</li>



<li><strong>Prüfung der Angaben:</strong> Kontrollieren Sie, ob die bereitgestellten Informationen verständlich sind und ob Fehler in den verwendeten Daten vorliegen.</li>



<li><strong>Aufsichtsbeschwerde einreichen:</strong> Wenn die Auskunftei sich weigert, ausreichend Auskunft zu geben, können Sie eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen.</li>



<li><strong>Rechtliche Schritte prüfen:</strong> Falls Sie durch eine fehlerhafte oder unzureichend erklärte Bonitätsbewertung einen Nachteil erlitten haben, kann eine rechtliche Überprüfung sinnvoll sein.</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Fazit: Mehr Transparenz bei Bonitätsbewertungen erforderlich</strong></h3>



<p>Das EuGH-Urteil ist ein wichtiger Schritt für den Verbraucherschutz und setzt klare Maßstäbe für mehr Transparenz bei Bonitätsbewertungen. Unternehmen müssen ihre Verfahren offener gestalten und dürfen sich nicht hinter Geschäftsgeheimnissen verstecken. Verbraucher wiederum haben nun bessere Möglichkeiten, gegen fehlerhafte oder nicht nachvollziehbare Scoring-Verfahren vorzugehen.</p>



<p><strong>Sie wurden durch eine fehlerhafte oder intransparente Bonitätsbewertung benachteiligt? Kontaktieren Sie uns für eine rechtliche Beratung und setzen Sie Ihre Verbraucherrechte durch.</strong><br></p>



<p></p>



<p class="has-small-font-size">Foto: Gerichtshof der Europäischen Union</p>



<p></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Achtung vor betrügerischen Abmahn-E-Mails: Was Sie wissen müssen</title>
		<link>https://www.roderer.de/achtung-vor-betruegerischen-abmahn-e-mails-was-sie-wissen-muessen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Manuel Roderer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Sep 2023 13:27:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein unbekannter Rechtsanwalt: Manuel Holleis In letzter Zeit kursieren E-Mails, die vermeintliche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen enthalten. Diese werden von einem angeblichen Rechtsanwalt Manuel Holleis im Auftrag einer Universal Pictures International GmbH versendet. Interessant ist, dass die Kontaktdaten in diesen E-Mails teilweise denen der Kanzlei ROSE &#38; PARTNER entsprechen, obwohl diese Kanzlei nichts mit den E-Mails zu tun hat. Verwirrung durch ähnliche Kontaktdaten Die E-Mails nutzen die Postanschrift (Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg) und einen Teil der [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading">Ein unbekannter Rechtsanwalt: Manuel Holleis</h2>



<p>In letzter Zeit kursieren E-Mails, die vermeintliche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen enthalten. Diese werden von einem angeblichen Rechtsanwalt Manuel Holleis im Auftrag einer Universal Pictures International GmbH versendet. Interessant ist, dass die Kontaktdaten in diesen E-Mails teilweise denen der Kanzlei <a href="https://www.rosepartner.de">ROSE &amp; PARTNER</a> entsprechen, obwohl diese Kanzlei nichts mit den E-Mails zu tun hat.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Verwirrung durch ähnliche Kontaktdaten</h2>



<p>Die E-Mails nutzen die Postanschrift (Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg) und einen Teil der Telefonnummer (040 414 37 &#8230;) der Kanzlei ROSE &amp; PARTNER. Wer nach dem ominösen Manuel Holleis sucht, wird durch die Übereinstimmung der Kontaktdaten auf ROSE &amp; PARTNER verwiesen. Doch diese Kanzlei hat nichts mit den betrügerischen Abmahnungen zu tun. Weder im bundesweiten Anwaltsverzeichnis, noch bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer kann man den ominösen Kollegen finden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ROSE &amp; PARTNER dazu sagt</h2>



<p><strong>Die Kanzlei ROSE &amp; PARTNER stellt klar</strong>: Sie hat nichts mit diesen Abmahnungen zu tun und kennt auch keinen Rechtsanwalt mit dem Namen Manuel Holleis. Wenn Sie betroffen sind, wenden Sie sich bitte nicht an diese Kanzlei, sondern informieren Sie direkt die Polizei.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie erkennen Sie eine betrügerische Abmahnung?</h2>



<p>Ein erster Anhaltspunkt ist die Art der Zustellung. Legitime Abmahnungen werden normalerweise nicht per E-Mail verschickt. Darüber hinaus sollte in der Abmahnung ein konkretes Fehlverhalten vorgeworfen werden. In den mir vorliegenden Abmahnungen des Herrn Holleis fehlt es insbesondere an der Nennung des streitgegenständlichen urheberrechtlichen geschützten Werkes. Einen Film- oder Serientitel sucht man hier vergebens.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Bei Unsicherheit: Rechtsanwaltskammer kontaktieren</h2>



<p>Bei Zweifeln lohnt sich immer ein Anruf bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Sie können dort klären, ob der vermeintliche Anwalt tatsächlich existiert und in dem Kammerbezirk zugelassen ist. Oft findet man online auch Warnhinweise zu solchen Betrugsversuchen, beispielsweise auf Webseiten der Polizei oder Verbraucherschutzorganisationen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Weitere Unterstützung</h2>



<p>Seien Sie also vorsichtig mit E-Mails, die Abmahnungen enthalten und prüfen Sie immer die Authentizität der angegebenen Kontaktdaten. Betrug per E-Mail ist leider ein zunehmendes Problem und die einzige Waffe dagegen ist Aufmerksamkeit und Information. </p>



<p>Für weitergehende Fragen rund um das Thema Abmahnung stehe ich Ihnen zur Verfügung. Gerne können Sie auch meinen kostenlosen ABMAHNCHECK nutzen.</p>



<p>Übermitteln Sie mir einfach die erhaltene Abmahnung und als spezialisierter Anwalt schaue ich mir diese kostenfrei für Sie an. Nach Prüfung der Rechtslage erhalten Sie alle rechtlich relevanten Informationen direkt per E-Mail. Dort sind auch alle möglichen Handlungsoptionen aufgeführt, so dass Sie anschließend in Ruhe wählen können, welcher Weg der richtige für Sie ist &#8211; völlig ohne Kostenrisiko.</p>



<div class="wp-block-nlb-contactblock" style="background-color:#242E3F"><div class="nlb_inner_container">
<div class="wp-block-nlb-contentchild nlb-content-child"><h2 style="color:#ffffff">Kostenloser ABMAHNCHECK</h2><h3 style="color:#DCC694">Erste kostenfreie Einschätzung zu einer erhaltenen Abmahnung</h3><div class="nlb-content-description" style="color:#ffffff"><p>Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben und unsicher sind, wie Sie darauf reagieren sollen, biete ich Ihnen einen unkomplizierten Prozess zur ersten Einschätzung. Zunächst senden Sie mir die Abmahnung ganz einfach über das bereitgestellte Online-Formular. Sobald die Unterlagen bei mir eingegangen sind, prüfe ich diese sorgfältig. Danach setze ich mich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um eine erste Einschätzung abzugeben.</p></div><div class="nlb-info-box">
<a class="nlb-content-child" href="tel:081052009977" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer"><div class="icon-area"><svg data-name="Capa 1" viewBox="0 0 487.77 487.77"><path d="M345.49,487.57c2.2.1,4.3.2,6.5.2,23.5,0,43.1-8.5,58.5-25.2l.4-.4a231.07,231.07,0,0,1,18.3-18.9c4.5-4.3,9.1-8.7,13.4-13.3,20.5-21.4,20.4-48.5-.2-69.1l-57-57c-9.8-10.2-21.5-15.6-33.9-15.6s-24.1,5.3-34.2,15.4l-33.7,33.7c-3-1.7-6.1-3.2-9.1-4.7-3.8-1.9-7.3-3.7-10.4-5.6-30.9-19.6-58.9-45.2-85.7-78.1-13.5-17-22.4-31.2-28.7-45.8,8.8-8,17-16.3,24.9-24.4,2.9-2.9,5.8-5.9,8.8-8.9,21.4-21.4,21.4-47.9,0-69.2l-28.3-28.3c-3.3-3.3-6.5-6.6-9.7-9.8-6.3-6.4-12.8-13.1-19.3-19.1-9.8-9.8-21.4-14.9-33.7-14.9s-24,5.1-34.2,14.9l-35.5,35.4A74,74,0,0,0,.69,126c-1.8,22.8,2.4,47,13.2,76.2,16.7,45.1,41.8,87,79,131.8,45.3,54,99.7,96.7,161.9,126.8C278.49,472.07,310.19,485.27,345.49,487.57Zm-233.7-169.3c-35.4-42.6-59.1-82.2-74.8-124.6-9.7-26.1-13.3-46.4-11.8-65.7a49,49,0,0,1,14.9-31.8l35.3-35.3c5.4-5.2,11.3-7.9,17.1-7.9s11.3,2.7,16.7,8c6.3,5.9,12.4,12.1,18.8,18.6,3.2,3.3,6.5,6.7,9.9,10l28.3,28.3c11.6,11.6,11.6,23,0,34.6-3,3-6,6-8.9,9-8.8,8.9-17,17.3-26.1,25.4l-.5.5c-8.1,8.1-6.9,15.9-4.9,21.7.1.3.2.5.3.8,7.3,17.6,17.6,34.3,33.4,54.3,28.5,35.1,58.5,62.4,91.7,83.5a141.46,141.46,0,0,0,12.6,6.9c3.8,1.9,7.3,3.7,10.4,5.6.4.2.7.4,1.1.6a20.9,20.9,0,0,0,9.5,2.4c7.9,0,12.9-5,14.5-6.7l35.5-35.5c5.4-5.4,11.2-8.2,16.9-8.2,7,0,12.7,4.4,16.4,8.2l57.2,57.2c14,14,7.6,26.6-.3,34.9-4,4.3-8.2,8.3-12.6,12.6a260.1,260.1,0,0,0-19.9,20.6c-10.8,11.6-23.6,17-40.3,17-1.6,0-3.3-.1-4.9-.2-31.1-2-59.9-14.1-81.6-24.4C206.49,410.17,154.79,369.67,111.79,318.27Z"></path><path d="M268.09,89.27a12.22,12.22,0,1,0-4.1,24.1,135.14,135.14,0,0,1,110.1,110.1,12.23,12.23,0,0,0,12.1,10.2,14.92,14.92,0,0,0,2.1-.2,12.15,12.15,0,0,0,10-14.1,159.45,159.45,0,0,0-130.2-130.1Z"></path><path d="M475.19,229.47a14.92,14.92,0,0,0,2.1-.2,12.15,12.15,0,0,0,10-14.1,260.77,260.77,0,0,0-73.4-141.6c-39-38.9-87.9-64.3-141.7-73.4a12.22,12.22,0,1,0-4.1,24.1,239.39,239.39,0,0,1,195,195A12.23,12.23,0,0,0,475.19,229.47Z"></path></svg></div><div class="content-area"><p>08105/2009977</p><div class="nlb-info-description"><p>Telefon</p></div></div></a>



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		<title>Negative Feststellungsklage gegen Google Fonts Abmahnung</title>
		<link>https://www.roderer.de/negative-feststellungsklage-gegen-google-fonts-abmahnung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Manuel Roderer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Nov 2022 14:09:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[DSGVO]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Irgendwann ist auch genug. Mittlerweile häufen sich die Schreiben des Herrn Martin Ismail wegen der angeblichen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Unmengen dieser gleichlautenden Aufforderungsschreiben liegen mir vor. Bei den &#8222;abgemahnten&#8220; Unternehmern herrscht Ratlosigkeit. Einerseits hinsichtlich der Rechtsverletzung, andererseits aber auch, wie mit der Abmahnung umzugehen ist. Grundsätzlich keine Panik Pauschale Auskünfte sind aufgrund der individuellen Sachverhalte schwierig. So bindet jedes Unternehmen die externen Schriftarten auf unterschiedliche Weise auf deren Webseiten ein. Sei es unter Verwendung von [&#8230;]</p>
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<p>Irgendwann ist auch genug. Mittlerweile häufen sich die Schreiben des Herrn Martin Ismail wegen der angeblichen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Unmengen dieser gleichlautenden Aufforderungsschreiben liegen mir vor. Bei den &#8222;abgemahnten&#8220; Unternehmern herrscht Ratlosigkeit. Einerseits hinsichtlich der Rechtsverletzung, andererseits aber auch, wie mit der Abmahnung umzugehen ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Grundsätzlich keine Panik</h2>



<p>Pauschale Auskünfte sind aufgrund der individuellen Sachverhalte schwierig. So bindet jedes Unternehmen die externen Schriftarten auf unterschiedliche Weise auf deren Webseiten ein. Sei es unter Verwendung von Cookiebannern oder über sogenannte Webbaukästen wie Wix oder Jimdo. Grundsätzlich ist der Rat, die Angelegenheit abzuwarten und zunächst die Füße still zu halten, nicht verkehrt. Ein gewisses Restrisiko verbleibt jedoch bei den Unternehmen, verbunden mit einem unguten Gefühl, was da wohl noch kommt. Das Risiko, unter tausenden von Abgemahnten herausgepickt und verklagt zu werden, dürfte jedoch meiner Einschätzung nach gegen Null tendieren. Sollte sich das Risiko doch erhöhen, so erfahren es meine Mandanten und Abonnenten meines Newsletters frühzeitig, um rechtzeitig die Verteidigungsstrategie anzupassen zu können.</p>



<div class="wp-block-nlb-newsletter" style="background-color:#182539;border-radius:20px !important"><div class="after" style="background:linear-gradient(
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<h2 class="wp-block-heading">Oder einfach den Spieß umdrehen&#8230;</h2>



<p>Einer meiner Mandantinnen wollte sich die Abmahnung jedoch nicht gefallen lassen. Zunächst habe ich Herrn Ismail für meine Mandantin unter Fristsetzung aufgefordert, die Ansprüche zurückzunehmen. Diese Frist ließ die Gegenseite verstreichen, ohne zu reagieren. Meine Mandantin hatte sich daher entschieden, die Angelegenheit nun gerichtlich klären zu lassen. Für sie habe ich negative Feststellungsklage gegen Herrn Ismail erhoben. Gemeinsam hoffen wir somit etwas zur Klärung der vermeintlichen Ansprüche, insbesondere die Frage ob, die automatisierte Erfassung von Webseiten überhaupt eine Persönlichkeitsverletzung des Herrn Ismail darstellen kann, beitragen zu können.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist eine negative Feststellungsklage?</h2>



<p>Gegen eine unberechtigte Forderung kann man sich mit Hilfe einer negativen Feststellungsklage wehren. Dies bedeutet, dass gerichtlich feststellt wird, dass die geltend gemachten Ansprüche entweder gar nicht bestehen oder nur zu Teilen berechtigt sind. Daher der Name negative Feststellungsklage. Die Möglichkeit einer negativen Feststellungsklage verdeutlicht, dass der Betroffene nicht immer das hilflose Opfer sein muss.&nbsp;Vielmehr kann er auch zum &#8222;Angriff übergehen&#8220; und die aktive Klärung der Rechtsunsicherheit vorantreiben. Der Jäger wird also bildlich gesprochenen zum Gejagten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Risiko einer negativen Feststellungsklage</h2>



<p>Natürlich sind Klagen immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Wie lautet der Spruch so schön: Auf hoher See und vor Gericht, ist man in Gottes Hand. Ganz so dramatisch schätze ich das Risiko für meine Mandantin allerdings auch wiederum nicht ein. Denn die Kosten der negativen Feststellungsklage werden im Erfolgsfall dem Beklagten, also dem eigentlichen Abmahner bzw. vermeintlichen Betroffenen auferlegt.&nbsp;Vor dem Hintergrund der zahlreichen gleichartigen Schreiben, die Unternehmen in Deutschland erreicht haben, dürften die Ansprüche ziemlich offensichtlich rechtsmissbräuchlich sein. Zumindest gibt es einiges an rechtlichen Klärungsbedarf. Umso mehr freue ich mich auf die streitige Auseinandersetzung mit dem Beklagten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie kann ich mich gegen eine Google Fonts Abmahnung wehren? </h2>



<p>Eine negative Feststellungsklage ist nicht für jede Konstellation die passende Strategie. Gerne berate ich auch Sie welcher Weg in ihrem Fall der Beste ist und welche pragmatisch sinnvolle Strategie Sie einschlagen sollten. Aufgrund meiner Spezialisierung und weil viele Abmahner und ihre Anwälte mir bereits einschlägig bekannt sind, kann ich die Vertretung gegen eine geringe Pauschale kostendeckend anbieten.</p>



<p><a href="https://www.roderer.de/google-fonts-abmahnungen/">Nähere Information finden Sie hier.</a></p>
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		<title>Auswertung von WhatsApp Nachrichten: 7.500,00 EUR Schadenersatz</title>
		<link>https://www.roderer.de/auswertung-von-whatsapp-nachrichten-7-50000-eur-schadenersatz/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Manuel Roderer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Oct 2022 15:25:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[DSGVO]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Arbeitsgericht in Mannheim hat entschieden, dass ein Unternehmen 7.500 Euro Schadenersatz an einen Angestellten zahlen muss, nachdem es seine WhatsApp-Kommunikation auf dem privaten und gleichzeitig auch dienstlich genutzten Handy ausgewertet hatte.&#160; Verstoß gegen § 26 BDSG mangels Regelungen zum Zugriff Durch die Auswertung der privaten Kommunikation wurde der Kläger nach § 26 BDSG in seiner Privatsphäre und seinen Persönlichkeitsrechte verletzt. Da im Unternehmen keine Richtlinien für den Zugang zu Informationen auf Dienstgeräten vorhanden waren, [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das Arbeitsgericht in Mannheim hat entschieden, dass ein Unternehmen 7.500 Euro Schadenersatz an einen Angestellten zahlen muss, nachdem es seine WhatsApp-Kommunikation auf dem privaten und gleichzeitig auch dienstlich genutzten Handy ausgewertet hatte.&nbsp;</p>



<h3 class="wp-block-heading">Verstoß gegen § 26 BDSG mangels Regelungen zum Zugriff</h3>



<p>Durch die Auswertung der privaten Kommunikation wurde der Kläger nach § 26 BDSG in seiner Privatsphäre und seinen Persönlichkeitsrechte verletzt. </p>



<p>Da im Unternehmen keine Richtlinien für den Zugang zu Informationen auf Dienstgeräten vorhanden waren, ging das Gericht davon aus, dass der Angestellte ein Recht auf Privatsphäre hatte. Darüber hinaus hätte es, so die Begründung des Gerichts weiter, eine Reihe von anderen Möglichkeiten mit weniger starken Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht des Angestellten gegeben. </p>



<h3 class="wp-block-heading">Auch Sachvortragsverwertungsverbot aufgrund des Verstoßes</h3>



<p>Das Arbeitsgericht verfügte auch ein Verwertungsverbot sowohl für die privaten als auch für die beruflichen Nachrichten im Prozess. Es fehlte an einer &#8222;organisatorischen Anordnung&#8220; des Arbeitgebers zur Trennung von privater und beruflicher Kommunikation. Selbst eine Auswertung mit Schlüsselbegriffen sei unzulässig.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Immaterieller Schadenersatz in Höhe von 7.500,00 EUR angemessen</h3>



<p>Der unter dem Az. 12 Sa 56/21 anhängige Rechtsstreit wird das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg weiter beschäftigen, nachdem gegen die Entscheidung Berufung eingelegt wurde. Zu den strittigen Punkten gehört insbesondere die Höhe des Schadensersatzes bei Verlust der Vertraulichkeit im Falle eines Datenschutzverstoßes. Bisher gab es hierzu keine eindeutige Rechtsprechung, sodass das Gericht in seiner Entscheidung überraschend knapp ausfiel. </p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow" style="font-size:15px"><p>Hinsichtlich der Höhe des Schadens kommt es an auf die Intensität der Rechtsverletzung und es ist auch ein etwaiges Mitverschulden des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Hierbei hat die Kammer berücksichtigt, dass einerseits das Persönlichkeitsrecht des Klägers verletzt wurde durch die Auswertung und Zitierung der auch privaten Kommunikation. Andererseits hat die Beklagte in den Prozess nur eingeführt, WhatsApp Kommunikation mit Bezug zum Arbeitsverhältnis. Auch hat die Kammer ein Mitverschulden des Klägers berücksichtigt, der ausweislich der E-Mail Nachrichten in nicht berechtigter Weise Informationen über die Beklagte an Dritte weitergegeben hat. Angesichts dessen erscheint ein Schadensersatz in der Höhe von einer Bruttomonatsvergütung als angemessen.</p><cite><strong>ArbG Mannheim, Urteil vom 20. Mai 2021&nbsp;– 14 Ca 135/20</strong></cite></blockquote>



<p>So hatte beispielsweise der EuGH-Generalanwalt zuletzt in seinen Schlussanträgen in einem Vorlageverfahren wegen Schadenersatzansprüchen aus Datenschutzverstößen bei der österreichischen Post (<a href="https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=D98C2C2398374758E3CF7589795D82D4?text=&amp;docid=266842&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=3759911" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Rs. C‑300/21</a>) deutlich höhere Anforderungen an einen immateriellen Schadensersatz gestellt.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Datenschutz im Arbeitsverhältnis bleibt ein Dauerbrenner</h3>



<p>Datenschutzrechtliche Themen bleiben bei den Arbeitsgerichten ein Dauerbrenner. Dabei nutzt den Arbeitnehmern die meist weite Auslegung der Datenschutzgrundverordnung durch die Arbeitsgerichte. Unternehmen sind gut beraten sich datenschutzrechtlich entsprechend aufzustellen. Gerne berate ich Sie zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung und der Einführung eines Datenschutzmanagements im Unternehmen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Rechtsanwalt Kilian Lenard mahnt für Martin Ismail ab</title>
		<link>https://www.roderer.de/rechtsanwalt-kilian-lenard-mahnt-fuer-martin-ismail-ab/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Manuel Roderer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Sep 2022 09:55:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[DSGVO]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.roderer.de/?p=320</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mich erreichen immer mehr Abmahnungen des Rechtsanwalt Kilian Lenard aus Berlin. Dieser mahnt für einen gewissen Herrn Martin Ismail aus der Interessengemeinschaft Datenschutz einen angeblichen DSGVO-Verstoß bei meinen Mandanten ab. Weder eine Vollmacht, noch eine Adresse des vermeintlichen Betroffenen werden genannt. Auch bleibt völlig unklar, wer oder was die Interessengemeinschaft Datenschutz (IG Datenschutz) überhaupt ist. Lediglich das sich diese der Durchsetzung des Datenschutzes auf zivilrechtlichem Weg verschrieben habe, kann man dem Schreiben entnehmen. Was möchte [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Mich erreichen immer mehr Abmahnungen des Rechtsanwalt Kilian Lenard aus Berlin. Dieser mahnt für einen gewissen Herrn Martin Ismail aus der Interessengemeinschaft Datenschutz einen angeblichen DSGVO-Verstoß bei meinen Mandanten ab. Weder eine Vollmacht, noch eine Adresse des vermeintlichen Betroffenen werden genannt. Auch bleibt völlig unklar, wer oder was die Interessengemeinschaft Datenschutz (IG Datenschutz) überhaupt ist. Lediglich das sich diese der Durchsetzung des Datenschutzes auf zivilrechtlichem Weg verschrieben habe, kann man dem Schreiben entnehmen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was möchte Herr Martin Ismail überhaupt?</h2>



<p>Es bleibt unklar, ob Herr Ismail oder die IG Datenschutz betroffen sein wollen. Jedenfalls sei aufgefallen, dass meine Mandanten auf ihren Webseiten Google Fonts verwenden und die IP-Adressen der Webseitenbesucher damit in die USA weitergeleitet würden. Eine Einwilligung habe Herr Ismail nicht erteilt. Auch seien keine Rechtfertigungsgründe für die Übermittlung der IP-Adresse an Google ersichtlich. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei also verletzt. Herrn Ismail habe einen Unterlassungsanspruch gegen meine Mandanten. Gegen eine Zahlung von EUR 170,00 und einer unverzüglichen Beseitigung des angeblichen Verstoßes würde man die Sache allerdings auf sich beruhen lassen. Es bleibt unklar, ob Herr Ismail hier auch eine Unterlassung abmahnt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wo ist das Problem, beim Einsatz von Google Fonts?</h2>



<p>Google Fonts ist ein kostenfreies Verzeichnis von knapp 1400 Schriftarten (eng.: Fonts). Bei der Verwendung von Google Fonts gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten: Zum einen kann man die gewünschte Schriftart auf den eigenen Server hochladen und dann lokal in die eigene Website einbinden. In diesem Fall werden beim Aufrufen der Website durch den Nutzer keine Daten an Google übermittelt, es besteht also keine Gefahr einer Datenschutzverletzung. Anders bei der dynamischen Einbindung: Hier werden die Schriften nicht über den eigenen Server eingebunden, sondern über Codeschnipsel in den HTML-Code der Website. Wird nun die Website aufgerufen, wird eine Verbindung zu einem Server von Google hergestellt, sodass zumindest die IP-Adresse des Seitenbesuchers an Google übermittelt wird. Erfolgt diese Datenübertragung ohne vorherige Zustimmung des Nutzers, kann dies einen Verstoß gegen den Datenschutz darstellen. Das LG München, Urteil vom 20.01.2022, Az.&nbsp;<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3%20O%2017493/20" target="_blank" rel="noreferrer noopener">3 O 17493/20</a>, hat in einem solchen Fall einen Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz zugesprochen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie reagieren Sie am Besten auf eine Abmahnung wegen dem Einsatz von Google Fonts?</h2>



<p>Zunächst gilt: <strong>Ruhe bewahren!</strong> </p>



<ul class="has-vivid-red-color has-text-color wp-block-list"><li><strong>Leisten Sie auf keinen Fall voreilig eine Zahlung!</strong></li><li><strong>Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.</strong></li></ul>



<p>Es ist stets im Einzelfall zu prüfen, ob auch eine konkrete Rechtsverletzung der abmahnenden Person stattgefunden hat. Ich bin der Auffassung, dass die Forderung trotz eines wohlmöglich bestehenden Datenschutzverstoßes unberechtigt ist, weil die gerügte Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht vorliegen dürfte.&nbsp;</p>



<p>Für den Fall, dass es sich tatsächlich um eine rechtsmissbräuchliche „Massenabmahnung“ handelt, dürfte das Risiko einer gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche auch relativ gering sein. Ein Restrisiko auf Kosten (Schadenersatz und gegnerische Rechtsanwaltskosten) in Anspruch genommen zu werden und gegebenenfalls ein Unterlassungsklageverfahren, welches ein deutlich höheres Risiko birgt, bleibt jedoch immer. Gerne berate ich Sie individuell zu diesem Thema.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ich helfe Ihnen gerne weiter</h2>



<p>Sofern auch Sie ein solches Aufforderungsschreiben erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne mit meiner Beratung zur Verfügung. Gegen eine kleine Pauschale übernehme ich die außergerichtliche Abwehr der gegnerischen Ansprüche. <a href="https://www.roderer.de/google-fonts-abmahnungen/">Weitere Informationen finden Sie hier</a>.</p>



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		<title>Reichweite von Art. 15 DSGVO endlich geklärt?</title>
		<link>https://www.roderer.de/reichweite-von-art-15-dsgvo-endlich-geklaert/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Manuel Roderer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Jul 2021 15:05:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[DSGVO]]></category>
		<category><![CDATA[auskunftsanspruch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dient der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO der &#8222;vereinfachten Buchführung&#8220; des Betroffenen? Mit dem nun veröffentlichten Urteil des BGH vom 15.06.2021 &#8211; Az. VI ZR 576/19 (Link zur Volltextveröffentlichung bei openjur) zur Reichweite des Auskunftsanspruches ist dies anzunehmen. Der Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gibt jeden Betroffenen das Recht eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob das jeweilige Unternehmen personenbezogene Daten von ihm verarbeitet. Der Anspruch ist dabei an keine weiteren Voraussetzungen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Dient der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO der &#8222;vereinfachten Buchführung&#8220; des Betroffenen? Mit dem nun veröffentlichten Urteil des BGH vom 15.06.2021 &#8211; Az. VI ZR 576/19 (<a href="https://openjur.de/u/2345320.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Link zur Volltextveröffentlichung bei openjur</a>) zur Reichweite des Auskunftsanspruches ist dies anzunehmen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO</h2>



<p>Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gibt jeden Betroffenen das Recht eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob das jeweilige Unternehmen personenbezogene Daten von ihm verarbeitet. Der Anspruch ist dabei an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft.  Er kann einfach formlos, z.B. per E-Mail oder telefonisch gegenüber dem jeweiligen Verantwortlichen geltend gemacht werden. Sofern personenbezogene Daten des Betroffenen verarbeitet werden, so hat das Unternehmen unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats dies zu bestätigen und Auskunft über die verarbeiteten Informationen zu erteilen (Art. 12 Abs. 3 Satz 1 DSGVO). </p>



<h2 class="wp-block-heading">Kraftanstrengung für Unternehmen</h2>



<p>Der Auskunftsanspruch ist für viele Unternehmen eine große Herausforderung und verursacht eine Menge Kosten. Da der Anspruch von keinen weiteren Voraussetzungen abhängt, sehen sich die Verantwortlichen einer Vielzahl solcher Anfragen ausgesetzt. Dies führt zu erheblichen Kosten im Unternehmen, sofern man keine effizienten Prozesse zur Auskunftserteilung etabliert hat. Darüber hinaus verfolgt der Betroffene nicht selten völlig andere, datenschutzfremde Ziele mit seinem Auskunftsanspruch, als die Kontrolle des Verantwortlichen. Meist soll der Auskunftsanspruch dazu dienen, die eigene Position des Betroffenen, sei es z.B. als Arbeitnehmer oder Versicherungsnehmer deutlich zu verbessern oder in außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Verfahren Druck auf die Gegenseite auszuüben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Reichweite des Auskunftsanspruches nach Art. 15 Abs.1 DSGVO</h2>



<p>Welche Daten und Informationen sind nun von der verantwortlichen Stelle zu beauskunften? Ausgangspunkt der Diskussion ist zunächst Art. 4 Nr. 1 DSGVO der personenbezogene Daten wie folgt definiert:</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-style-default is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>&#8230;alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen</p><cite>Art. 4 Nr. 1 DSGVO</cite></blockquote>



<p>Der BGH geht dabei im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs von einem sehr weiten Umfang des Begriffs der personenbezogenen Daten aus:</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-style-default is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>Er ist nicht auf sensible oder private Informationen beschränkt, sondern umfasst potenziell alle Arten von Informationen sowohl objektiver als auch subjektiver Natur in Form von Stellungnahmen oder Beurteilungen, unter der Voraussetzung, dass es sich um Informationen über die in Rede stehende Person handelt. Die letztgenannte Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Information aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks oder ihrer Auswirkungen mit einer bestimmten Person verknüpft ist. [&#8230;] Soweit die Revisionserwiderung meint, Art. 15 DS-GVO sei im Hinblick auf den Begriff der &#8222;personenbezogenen Daten&#8220; teleologisch dahingehend zu reduzieren, dass der Personenbezug im Rahmen von Art. 15 DS-GVO voraussetze, dass es um &#8222;signifikante biografische Informationen&#8220; gehe, die &#8222;im Vordergrund&#8220; des fraglichen Dokuments stünden [&#8230;], ist diese Auffassung mit der zitierten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, die sich zweifelsfrei auf den Begriff der personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 15 i.V.m. Art. 4 Nr. 1 Halbsatz 1 DS-GVO übertragen lässt, ersichtlich nicht zu vereinbaren.</p><cite>Urteil des BGH vom 15.06.2021 &#8211; Az. VI ZR 576/19 &#8211; Rdnr. 26</cite></blockquote>



<p>Die Auskunft soll den Betroffenen in die Lage versetzen, sich der Datenverarbeitung bewusst zu werden und deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Er soll sich insbesondere vergewissern können, dass die ihn betreffenden Daten richtig sind und in zulässigerweise verarbeitet werden.</p>



<p>Daher sind insbesondere folgende Informationen vom Auskunftsanspruch erfasst:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Schriftverkehr zwischen den Parteien</li><li>Interne Vermerke, Telefonnotizen oder interne Kommunikation, die Informationen über den Betroffenen enthalten</li><li>Vermerke über den Gesundheitszustand, Zweitschriften und Nachträge zu Versicherungsscheinen, Zahlungen des Betroffenen</li></ul>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p>Während in der Literatur und der unterinstanzlichen Rechtsprechung die Reichweite des Auskunftsanspruches bislang äußerst umstritten war, darf dies nun durch das vorliegende Urteil als weitgehend geklärt gelten. Das Urteil des BGH stärkt die Verbraucherrechte in einem erheblichen Umfang.  Für die Unternehmen bedeutet dies jedoch einen erheblichen Mehraufwand. Hier gilt: Effiziente Prozesse und ein gutes Datenschutzmanagement helfen die Kosten und den Aufwand zu minimieren. Eine unvollständige Auskunft, die den durch den BGH konkretisierten Anforderungen an die DSGVO nicht genügt, birgt zudem die Gefahr einer gerichtlichen Inanspruchnahme durch den Betroffenen. Auch stehen Schadensersatzforderungen nach Art. 82 DSGVO und/oder aufsichtsrechtliche Verfahren durch die Aufsichtsbehörden im Raum.</p>



<p>Wenn Sie daher Fragen zur Reichweite des Auskunftsanspruches haben oder Unterstützung bei der Verteidigung solcher Auskunftsbegehren benötigen, zögern Sie nicht uns zu <a href="https://www.roderer.de/kontakt/">kontaktieren</a>. Wir helfen Ihnen gerne weiter.</p>
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		<title>Real Time Biding (RTB) auf dem Prüfstand</title>
		<link>https://www.roderer.de/rtf-unter-beschuss/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Manuel Roderer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Jun 2021 10:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[DSGVO]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Marketeers aller Bereiche sind alarmiert! Wie Spiegel Online berichtet, verklagt der Ire Dr. Johnny Ryan (@johnnyryan) zusammen mit den geschätzten Kollegen von Spirit Legal (@spiritlegal) das Machtzentrum der Onlinewerbung. Ein spannendes Verfahren vor dem Landgericht Hamburg, das hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Implikationen von personalisierter Werbung im Internet viel Licht ins Dunkel bringen wird und gegebenenfalls eine ganze Branche nachhaltig verändern könnte. Was ist Real Time Biding (RTB) überhaupt? Kurz gesagt geht es beim Real Time Biding [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Marketeers aller Bereiche sind alarmiert! Wie Spiegel Online <a href="https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/real-time-bidding-ein-ire-verklagt-die-schaltstellen-der-werbeindustrie-a-e4bdc3f9-3ff2-435c-b3d1-4ddcdf6e4050" target="_blank" rel="noreferrer noopener">berichtet</a>, verklagt der Ire Dr. Johnny Ryan (<a href="https://twitter.com/johnnyryan" target="_blank" rel="noreferrer noopener">@johnnyryan</a>) zusammen mit den geschätzten Kollegen von Spirit Legal (<a href="https://www.twitter.com/spiritlegal" target="_blank" rel="noreferrer noopener">@spiritlegal</a>) das Machtzentrum der Onlinewerbung. Ein spannendes Verfahren vor dem Landgericht Hamburg, das hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Implikationen von personalisierter Werbung im Internet viel Licht ins Dunkel bringen wird und gegebenenfalls eine ganze Branche nachhaltig verändern könnte.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist Real Time Biding (RTB) überhaupt?</h2>



<p>Kurz gesagt geht es beim Real Time Biding um das Ausspielen von personalisierter Werbung auf Webseiten. Beim Besuch einer Webseite werden dabei so viele Informationen wie möglich über den Besucher gesammelt. Bereits während die Webseite geladen wird, werden diese Daten in Echtzeit über externe Dienstleister an Werbeplattformen weitergegeben und an werbende Unternehmen versteigert. Unternehmen können mit dem Wissen über die bereitgestellten Daten dann gezielt Werbeanzeigen auf den teilnehmenden Internetseiten buchen. All diese Vorgänge geschehen bereits beim Laden der Webseite, sodass dem Besucher am Ende des Ladevorganges die Webseite mit personalisierter Werbung angezeigt wird. Die weltweiten technischen Standards für dieses Verfahren wie OpenRTB, AdCOM, Content Taxonomy und Audience Taxonomy werden von der IAB Technology Laboratory Inc. aus New York bereitgestellt. Laut der Branchenorganisation IAB Europe wurden 2019 in Europa mit RTB Umsätze in Höhe von 6,6 Milliarden Euro generiert. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Welche Informationen werden beim RTB über die Besucher gesammelt?</h2>



<p>Nur mit möglichst vielen Informationen über den Kunden funktioniert das Geschäftsmodell &#8222;personalisierte Werbung&#8220;. Dabei werden jedoch nicht nur Kennungen zum Gerät, Betriebssystem oder verwendeten Browser gesammelt. Nein, auch sehr detaillierte (sensible) Daten über die Person hinter dem Gerät sind betroffen. Welche Webseiten die Person aufruft oder auch so sensible Daten wie Religion, politische Anschauungen, Sexualität und die Gesundheit werden versucht zu ermitteln. Auf Grundlage des technischen Standards OpenRTB können folgende Daten für die Angebotsanfrage auf den Werbeplattformen genutzt werden:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Daten zum Standort (GPS, Postleitzahl, Wohnort)</li><li>Inhalte, die die Person auf ihrem Gerät ansieht, liest oder hört</li><li>Kennungen der Person (u.a. Geräteigenschaften, Werbe-IDs, Geschlecht, Geburtsjahr, sensible Daten)</li></ul>



<h2 class="wp-block-heading">Verstößt Real Time Biding systematisch gegen Datenschutz?</h2>



<p>Millionenfach werden personalisierte Werbeplätze tagtäglich in Echtzeit versteigert. Aber dürfen dafür auch alle zur Verfügung stehenden Informationen über die Besucher genutzt werden? Nein, meint zumindest der Aktivist Johnny Ryan. Einer der Hauptvorwürfe gegen das RTB ist, dass insbesondere die Daten zu sensiblen Kategorien wie Sexualität, politischen oder religiösen Anschauungen gerade nicht zu Werbezwecken eingesetzt werden dürfen. Darüber hinaus erfüllen die Webseitenbetreiber, die RTB einsetzen nicht ihre aus der DSGVO resultierenden Informationspflichten. Bei der Weitergabe der gesammelten Informationen über den Besucher an einer unbekannten Anzahl an werbewilligen Unternehmen werden die Besucher nicht hinreichend über die Reichweite dieser Weitergabe informiert. Da viele der werbenden Unternehmen sowie Auktionsplattformen zudem ihren Sitz außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums haben ist spätestens seit dem Schrems-II Urteil des EuGH der Datentransfer ins Ausland ein großes Problem.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wir unterstützen Sie beim rechtskonformen Einsatz von Real Time Biding</h2>



<p>Ein spannendes Verfahren, was uns hier erwartet und von dem wir noch viel lesen werden. Natürlich bleiben wir für Sie am Ball. Abonnieren Sie gerne unseren <a href="https://www.roderer.de/datenschutzhinweise/">Newsletter</a>, um bei aktuellen Themen auf dem laufenden Stand zu bleiben.</p>



<p>Sofern Sie RTB auf ihren Webseiten einsetzen oder einen Einsatz von RTB planen, dann <a href="https://www.roderer.de/kontakt/">sprechen</a> Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie bei der rechtskonformen Implementierung von Real Time Biding sowie der Minimierung des datenschutzrechtlichen Risikos bei der Verwendung. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.roderer.de/rtf-unter-beschuss/">Real Time Biding (RTB) auf dem Prüfstand</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.roderer.de">RODERER</a>.</p>
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