Negative Feststellungsklage gegen Google Fonts Abmahnung

Irgendwann ist auch genug. Mittlerweile häufen sich die Schreiben des Herrn Martin Ismail wegen der angeblichen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Unmengen dieser gleichlautenden Aufforderungsschreiben liegen mir vor. Bei den „abgemahnten“ Unternehmern herrscht Ratlosigkeit. Einerseits hinsichtlich der Rechtsverletzung, andererseits aber auch, wie mit der Abmahnung umzugehen ist.

Grundsätzlich keine Panik

Pauschale Auskünfte sind aufgrund der individuellen Sachverhalte schwierig. So bindet jedes Unternehmen die externen Schriftarten auf unterschiedliche Weise auf deren Webseiten ein. Sei es unter Verwendung von Cookiebannern oder über sogenannte Webbaukästen wie Wix oder Jimdo. Grundsätzlich ist der Rat, die Angelegenheit abzuwarten und zunächst die Füße still zu halten, nicht verkehrt. Ein gewisses Restrisiko verbleibt jedoch bei den Unternehmen, verbunden mit einem unguten Gefühl, was da wohl noch kommt. Das Risiko, unter tausenden von Abgemahnten herausgepickt und verklagt zu werden, dürfte jedoch meiner Einschätzung nach gegen Null tendieren. Sollte sich das Risiko doch erhöhen, so erfahren es meine Mandanten und Abonnenten meines Newsletters frühzeitig, um rechtzeitig die Verteidigungsstrategie anzupassen zu können.

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Oder einfach den Spieß umdrehen…

Einer meiner Mandantinnen wollte sich die Abmahnung jedoch nicht gefallen lassen. Zunächst habe ich Herrn Ismail für meine Mandantin unter Fristsetzung aufgefordert, die Ansprüche zurückzunehmen. Diese Frist ließ die Gegenseite verstreichen, ohne zu reagieren. Meine Mandantin hatte sich daher entschieden, die Angelegenheit nun gerichtlich klären zu lassen. Für sie habe ich negative Feststellungsklage gegen Herrn Ismail erhoben. Gemeinsam hoffen wir somit etwas zur Klärung der vermeintlichen Ansprüche, insbesondere die Frage ob, die automatisierte Erfassung von Webseiten überhaupt eine Persönlichkeitsverletzung des Herrn Ismail darstellen kann, beitragen zu können.

Was ist eine negative Feststellungsklage?

Gegen eine unberechtigte Forderung kann man sich mit Hilfe einer negativen Feststellungsklage wehren. Dies bedeutet, dass gerichtlich feststellt wird, dass die geltend gemachten Ansprüche entweder gar nicht bestehen oder nur zu Teilen berechtigt sind. Daher der Name negative Feststellungsklage. Die Möglichkeit einer negativen Feststellungsklage verdeutlicht, dass der Betroffene nicht immer das hilflose Opfer sein muss. Vielmehr kann er auch zum „Angriff übergehen“ und die aktive Klärung der Rechtsunsicherheit vorantreiben. Der Jäger wird also bildlich gesprochenen zum Gejagten.

Risiko einer negativen Feststellungsklage

Natürlich sind Klagen immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Wie lautet der Spruch so schön: Auf hoher See und vor Gericht, ist man in Gottes Hand. Ganz so dramatisch schätze ich das Risiko für meine Mandantin allerdings auch wiederum nicht ein. Denn die Kosten der negativen Feststellungsklage werden im Erfolgsfall dem Beklagten, also dem eigentlichen Abmahner bzw. vermeintlichen Betroffenen auferlegt. Vor dem Hintergrund der zahlreichen gleichartigen Schreiben, die Unternehmen in Deutschland erreicht haben, dürften die Ansprüche ziemlich offensichtlich rechtsmissbräuchlich sein. Zumindest gibt es einiges an rechtlichen Klärungsbedarf. Umso mehr freue ich mich auf die streitige Auseinandersetzung mit dem Beklagten.

Wie kann ich mich gegen eine Google Fonts Abmahnung wehren?

Eine negative Feststellungsklage ist nicht für jede Konstellation die passende Strategie. Gerne berate ich auch Sie welcher Weg in ihrem Fall der Beste ist und welche pragmatisch sinnvolle Strategie Sie einschlagen sollten. Aufgrund meiner Spezialisierung und weil viele Abmahner und ihre Anwälte mir bereits einschlägig bekannt sind, kann ich die Vertretung gegen eine geringe Pauschale kostendeckend anbieten.

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