Bewertung ohne Kundenkontakt
Der Verfasser lässt sich keinem Auftrag, Besuch oder Kauf zuordnen, oder die Bewertung wirkt gefälscht.
Medienrecht · Bewertungen
Eine Ein-Stern-Bewertung ohne Kundenkontakt, eine erfundene Behauptung in einem Forum oder ein Beitrag, der Kunden abschreckt: Ich prüfe, ob die Äußerung rechtlich angreifbar ist, und wähle den Weg, der am schnellsten wirkt. Meist ist das zuerst eine begründete Beanstandung bei der Plattform.
Typische Situationen
Die erste Einordnung richtet sich nach Ihrem konkreten Problem und dem Ergebnis, das Sie erreichen möchten.
Der Verfasser lässt sich keinem Auftrag, Besuch oder Kauf zuordnen, oder die Bewertung wirkt gefälscht.
In einer Bewertung, einem Forum oder in Social Media wird etwas behauptet, das nachweisbar nicht stimmt, etwa „Ware nie geliefert“.
Die Herabsetzung steht im Vordergrund, nicht die Auseinandersetzung mit Ihrer Leistung.
Echte oder angebliche ehemalige Beschäftigte äußern sich auf Bewertungsportalen über Ihr Unternehmen.
Rechtliche Einordnung
Meinungsäußerungen wie „Der Service war unfreundlich“ sind weitgehend geschützt, auch wenn sie überspitzt oder ungerecht wirken. Die Grenze ist erst bei Schmähkritik oder Formalbeleidigung überschritten. Unwahre Tatsachenbehauptungen müssen Sie dagegen nicht hinnehmen; Ansprüche auf Löschung und Unterlassung ergeben sich insbesondere aus §§ 823, 1004 BGB analog.
Ob eine Bewertung auf einer echten Erfahrung beruht, ist häufig der entscheidende Punkt. Bestreiten Sie gegenüber dem Portal begründet, dass überhaupt ein Kundenkontakt bestand, muss das Portal den Vorgang nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich prüfen und beim Verfasser nachfragen. Plattformen und andere Hostingdienste müssen außerdem ein Melde- und Abhilfeverfahren nach Art. 16 des Digital Services Act bereitstellen.
Der schnellste Weg ist deshalb oft eine gut begründete Beanstandung bei der Plattform. Bleibt sie erfolglos oder ist der Verfasser bekannt, kommen Abmahnung und gerichtliche Schritte in Betracht. Vorher bespreche ich mit Ihnen Aufwand, Kosten und die Frage, ob ein Vorgehen öffentlich mehr Aufmerksamkeit erzeugt als die Bewertung selbst.
Prüfungsumfang
Leistungsbereiche
Von der ersten Einordnung bis zur Durchsetzung, abgestimmt auf Wirkung und Aufwand.
Meinung oder Tatsache, Schmähkritik, tatsächlicher Kundenkontakt.
Screenshots, URL, Datum und Kontext so dokumentieren, dass sie später tragen.
Begründet und nachweisbar, auch über das Meldeverfahren nach dem Digital Services Act.
Gegenüber Verfasser oder Plattform, bei Bedarf gerichtlich.
Eine Antwort auf die Bewertung, die sachlich bleibt und keine neue Angriffsfläche schafft.
Anreize, Hinweise und Darstellung eigener Bewertungen, etwa nach § 5b UWG.
Wir dokumentieren die Äußerung und klären, ob und gegen wen sie angreifbar ist.
Begründet und dokumentiert, mit den nötigen Nachweisen.
Wenn die Plattform nicht reagiert oder der Verfasser bekannt ist.
Nur wenn Aufwand und Nutzen passen; das besprechen wir vorher.
Standort & Erreichbarkeit
Meine Kanzlei hat ihren Sitz in Gilching im Landkreis Starnberg, westlich von München. Ich berate Sie aus München und der Region persönlich nach Vereinbarung sowie bundesweit digital. Sie haben einen festen Ansprechpartner vom ersten Kontakt bis zum Abschluss.
Senden Sie den Link zur Bewertung und schildern Sie kurz, ob es einen Kontakt mit dem Verfasser gab.
Die Anfrage begründet noch kein Mandatsverhältnis und bestätigt keine Fristübernahme.