Beschäftigte nutzen KI schon, ohne Regeln
Welche Tools und welche Daten sind erlaubt? Wie lässt sich Schatten-KI einfangen, ohne sinnvolle Nutzung zu verhindern?
IT- und KI-Recht · AI Act
Ein Chatbot im Kundenservice, ein Schreibassistent im Vertrieb oder ein Tool, das Bewerbungen vorsortiert: Ich ordne ein, welche Pflichten aus AI Act, DSGVO und Vertragsrecht für Ihren konkreten Einsatz gelten, und setze sie so um, dass Ihr Team weiterarbeiten kann.
Typische Situationen
Die erste Einordnung richtet sich nach Ihrem konkreten Problem und dem Ergebnis, das Sie erreichen möchten.
Welche Tools und welche Daten sind erlaubt? Wie lässt sich Schatten-KI einfangen, ohne sinnvolle Nutzung zu verhindern?
Art. 4 AI Act verlangt Maßnahmen zur KI-Kompetenz. Sie sollen zum tatsächlichen Einsatz passen und nachvollziehbar dokumentiert sein.
Hier kann eine Hochrisiko-Einstufung nach Anhang III in Betracht kommen. Das sollte vor der Einführung geprüft werden.
Rolle als Anbieter oder Betreiber, Transparenzpflichten nach Art. 50, etwa ein Hinweis bei direkter Interaktion mit einer KI, und Verträge mit Kunden.
Rechtliche Einordnung
Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 gilt stufenweise. Welche Pflichten ein Unternehmen treffen, hängt von der Rolle ab, also ob es ein KI-System anbietet oder nur betreibt, und vom konkreten Zweck. Ein allgemeiner Schreibassistent ist anders zu bewerten als ein System, das Bewerber auswählt oder die Kreditwürdigkeit von Personen bewertet.
Für fast alle Unternehmen, die KI einsetzen, gelten bereits heute die Pflicht zu Maßnahmen für KI-Kompetenz (Art. 4) und die Verbote bestimmter Praktiken (Art. 5). Seit dem 2. August 2026 kommen die Transparenzpflichten nach Art. 50 hinzu. Die Hochrisiko-Regeln wurden durch die Verordnung (EU) 2026/1744 verschoben, sollten aber wegen des Vorlaufs früh vorbereitet werden.
Der AI Act steht nicht allein: Datenschutz, Arbeitsrecht, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrecht und die Verträge mit KI-Anbietern bestimmen ebenso, was erlaubt ist und wer für Ergebnisse einsteht. Ich prüfe diese Fragen zusammen und übersetze sie in klare Regeln für Ihr Team.
Prüfungsumfang
Leistungsbereiche
Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur Richtlinie, die Ihr Team tatsächlich anwenden kann.
Eingesetzte Systeme, Zwecke und Ihre Rolle als Anbieter oder Betreiber erfassen.
Verbotene Praktiken, Transparenzpflichten nach Art. 50, Bezug zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck und mögliche Hochrisiko-Einstufung.
Erlaubte Tools und Daten, Freigaben, Kennzeichnung und menschliche Kontrolle, verständlich für alle Beschäftigten.
Maßnahmen nach Art. 4 AI Act konzipieren, dokumentieren und mit Ihrem Team umsetzen.
Rechtsgrundlage, Auftragsverarbeitung, Drittlandbezug und bei Bedarf eine Datenschutz-Folgenabschätzung.
Zu Datenschutz für UnternehmenRechte an Ergebnissen, Vertraulichkeit, Training mit Ihren Daten und Haftung.
Zu IT- und SaaS-VerträgenStand des AI Act
Der AI Act ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und wird stufenweise anwendbar. Die Übersicht gibt den Stand nach der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 wieder; Einzelheiten stehen im Blogbeitrag.
Wir erfassen Tools, Zwecke, Daten und Beteiligte.
Sie erfahren, was für Ihren Einsatz konkret gilt und was nicht.
Richtlinie, Hinweise und Vertragsklauseln, abgestimmt auf Ihre Abläufe.
Schulung und Dokumentation, Aktualisierung bei neuen Tools oder Rechtsänderungen.
Standort & Erreichbarkeit
Meine Kanzlei hat ihren Sitz in Gilching im Landkreis Starnberg, westlich von München. Ich berate Sie aus München und der Region persönlich nach Vereinbarung sowie bundesweit digital. Sie haben einen festen Ansprechpartner vom ersten Kontakt bis zum Abschluss.
Beschreiben Sie, welche KI-Tools Sie nutzen oder einführen möchten und wofür. So lässt sich der Prüfungsumfang sinnvoll abgrenzen.
Die Anfrage begründet noch kein Mandatsverhältnis und bestätigt keine Fristübernahme.