Neues Tool oder neuer Dienstleister
CRM, Newsletter, Cloud oder KI-Werkzeug: Vor dem Start ist zu klären, ob ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nötig ist (Art. 28 DSGVO), wo die Daten verarbeitet werden und was in die Datenschutzhinweise gehört.
Datenschutzrecht · Für Unternehmen
Ein neues Tool, eine Auskunftsanfrage oder eine E-Mail an den falschen Empfänger: Ich unterstütze Selbstständige und kleine Unternehmen dabei, Datenschutzpflichten realistisch einzuordnen und so umzusetzen, dass sie im Alltag funktionieren. Auf Wunsch übernehme ich auch die Aufgabe des externen Datenschutzbeauftragten.
Typische Situationen
Die erste Einordnung richtet sich nach Ihrem konkreten Problem und dem Ergebnis, das Sie erreichen möchten.
CRM, Newsletter, Cloud oder KI-Werkzeug: Vor dem Start ist zu klären, ob ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nötig ist (Art. 28 DSGVO), wo die Daten verarbeitet werden und was in die Datenschutzhinweise gehört.
Auskunft, Löschung oder Widerspruch: Die Antwort ist grundsätzlich innerhalb eines Monats fällig (Art. 12 Abs. 3 DSGVO) und muss vollständig sein.
Falscher Empfänger, gehacktes Konto, verlorenes Gerät: Ob die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden zu informieren ist (Art. 33 DSGVO), muss schnell und dokumentiert entschieden werden.
Eine Pflicht besteht insbesondere ab in der Regel 20 Personen, die ständig mit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, oder bei bestimmten Verarbeitungen unabhängig von der Größe.
Rechtliche Einordnung
Die DSGVO gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Erleichterungen gibt es nur punktuell; die Grundpflichten bleiben: eine Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung, transparente Datenschutzhinweise, Verträge mit Auftragsverarbeitern, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO) und die Fähigkeit, Anfragen betroffener Personen fristgerecht zu beantworten.
In der Praxis entstehen Risiken selten durch ein fehlendes Formular, sondern durch Abläufe, die niemand verantwortet: ein Tool, das ohne Prüfung eingeführt wurde, eine Auskunftsanfrage, die im Postfach liegen bleibt, oder eine Datenpanne, die nicht dokumentiert wird. Deshalb beginne ich mit einer Bestandsaufnahme der tatsächlichen Datenflüsse und setze Prioritäten nach Risiko.
Als Rechtsanwalt, zertifizierter Datenschutzauditor und IT-Sicherheitsbeauftragter ordne ich rechtliche Anforderungen und technische Umsetzung gemeinsam ein. Das Ergebnis sind Dokumente und Abläufe, die zu Ihrem Unternehmen passen, statt eines Ordners mit Mustertexten.
Prüfungsumfang
Leistungsbereiche
Je nach Anlass einzelne Aufgaben oder eine laufende Begleitung, abgestimmt auf Größe und Risiko Ihrer Datenverarbeitung.
Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO, Datenflüsse, eingesetzte Dienstleister und Rechtsgrundlagen strukturiert erfassen.
AV-Verträge prüfen und verhandeln, Unterauftragnehmer und Übermittlungen in Drittländer einordnen.
Verständliche Hinweise für Website, Kunden, Bewerber und Beschäftigte, passend zu den tatsächlich eingesetzten Diensten.
Lösch- und Berechtigungskonzept sowie Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, eingeordnet mit dem Blick des IT-Sicherheitsbeauftragten.
Auskunft, Löschung und Widerspruch fristgerecht beantworten; Vorfälle bewerten, dokumentieren und bei Bedarf melden.
Datenschutz bei KI-Tools, Cloud-Diensten und Automatisierungen vor der Einführung klären.
Zu KI und AI ActExterner Datenschutzbeauftragter
Nicht jedes Unternehmen muss einen Datenschutzbeauftragten benennen. Ich prüfe zuerst, ob eine Pflicht besteht. Wenn ja, oder wenn Sie die Aufgabe freiwillig auslagern möchten, übernehme ich die Funktion auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags. Beratung und Kontrolle halte ich dabei klar getrennt; Unabhängigkeit, Ressourcen und mögliche Interessenkonflikte klären wir vor der Benennung.
Wir erfassen Tools, Dienstleister, Datenflüsse und vorhandene Unterlagen. Bei einem akuten Anlass beginnen wir dort.
Sie erhalten eine Einordnung, was rechtlich und praktisch zuerst kommt und was warten kann.
Verträge, Hinweise, Verzeichnis, Konzepte und eine kurze Schulung, abgestimmt auf Ihren Alltag.
Ich bleibe Ansprechpartner bei Anfragen und Vorfällen, als externer Datenschutzbeauftragter regelmäßig.
Standort & Erreichbarkeit
Meine Kanzlei hat ihren Sitz in Gilching im Landkreis Starnberg, westlich von München. Ich berate Sie aus München und der Region persönlich nach Vereinbarung sowie bundesweit digital. Sie haben einen festen Ansprechpartner vom ersten Kontakt bis zum Abschluss.
Beschreiben Sie kurz Ihr Unternehmen, die eingesetzten Tools und den konkreten Anlass. So lässt sich der Umfang sinnvoll abgrenzen.
Die Anfrage begründet noch kein Mandatsverhältnis und bestätigt keine Fristübernahme.