IT- und KI-Recht · Verträge

Software-, SaaS- und IT-Verträge, die zum Projekt passen

Ob Sie Software einkaufen, selbst einen SaaS-Dienst anbieten oder ein Entwicklungsprojekt beauftragen: Ich prüfe und gestalte Verträge so, dass Leistung, Verantwortung, Daten und Ausstieg klar geregelt sind. Durch meinen Informatik-Hintergrund spreche ich dabei auch die Sprache Ihrer Entwickler.

Typische Situationen

Wobei ich Sie unterstützen kann

Die erste Einordnung richtet sich nach Ihrem konkreten Problem und dem Ergebnis, das Sie erreichen möchten.

Vertrag vor der Unterschrift

Anbieter-AGB, Service Level, Preisanpassung, Laufzeit und Datenexport eines SaaS- oder Softwarevertrags sollen geprüft werden.

Eigener SaaS-Dienst

Für Ihr Produkt brauchen Sie Kunden-AGB, eine Leistungsbeschreibung, Service Level und einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

Entwicklungs- oder Agenturprojekt

Werk- oder Dienstvertrag, Abnahme, agile Zusammenarbeit und die Rechte am Code sollen von Anfang an klar sein.

Streit im Projekt

Verzug, Mängel, Kündigung oder die verweigerte Herausgabe von Daten und Quellcode belasten das Projekt.

Rechtliche Einordnung

Worauf es bei IT-Verträgen ankommt

Ein IT-Vertrag ist so gut wie seine Leistungsbeschreibung. Was genau geschuldet ist, wie Verfügbarkeit und Support gemessen werden und wer welche Mitwirkung erbringt, entscheidet später über Mängelrechte, Vergütung und Haftung. Bei Entwicklungsprojekten kommt die Frage hinzu, ob ein Werkvertrag mit Abnahme oder ein Dienstvertrag vorliegt.

Ebenso wichtig sind die Rechte an Software, Code und Daten. Fehlt eine klare Regelung, werden Nutzungsrechte im Zweifel nur in dem Umfang eingeräumt, den der Vertragszweck erfordert (§ 31 Abs. 5 UrhG). Werden personenbezogene Daten verarbeitet, müssen Auftragsverarbeitung, Unterauftragnehmer und mögliche Drittlandtransfers in den Vertrag passen.

Schließlich sollte jeder Vertrag den Ausstieg regeln: Datenexport, Übergangsphase und Unterstützung beim Anbieterwechsel. Für Cloud- und andere Datenverarbeitungsdienste enthält der Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) dafür eigene Vorgaben.

Prüfungsumfang

Was ich für Sie prüfe

  • Ob die Leistungsbeschreibung vollständig und messbar ist
  • Ob Vertragstyp und Abnahme zum Projekt passen
  • Ob Sie die Rechte an Arbeitsergebnissen erhalten, die Sie brauchen
  • Ob Haftung, Laufzeit und Kündigung ausgewogen geregelt sind
  • Ob Datenschutz und Auftragsverarbeitung zum Vertrag passen
  • Ob Datenexport und Anbieterwechsel abgesichert sind

Leistungsbereiche

Was ich für Sie übernehme

Ich prüfe und gestalte Verträge für Kunden wie für Anbieter, vom einzelnen SaaS-Abo bis zum Entwicklungsprojekt.

Leistungsbeschreibung und Service Level

Verfügbarkeit, Reaktionszeiten, Support und Mitwirkungspflichten messbar und durchsetzbar regeln.

Vertragstyp und Abnahme

Werk- oder Dienstvertrag, Änderungsverfahren und agile Projekte so gestalten, dass Abnahme und Vergütung klar sind.

Rechte an Software, Code und Daten

Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen, Open-Source-Bestandteile und Rechte an Daten ausdrücklich regeln.

Zu Urheberrecht für Unternehmen

Haftung, Laufzeit und Kündigung

Haftungsgrenzen, Gewährleistung, Preisanpassung, Verlängerung und Kündigungsrechte ausgewogen gestalten.

Datenschutz und Sicherheit

Auftragsverarbeitung, Unterauftragnehmer, Drittland und technische Maßnahmen in den Vertrag einbinden.

Zu Datenschutz für Unternehmen

Ausstieg und Anbieterwechsel

Datenexport, Übergangsphase und Wechselunterstützung, auch mit Blick auf den Data Act.

Ergebnis

Was Sie von mir erhalten

Das Ergebnis richtet sich nach Ihrem Auftrag und Ihrem Zeitplan. Vor Beginn legen wir fest, welche Form Sie brauchen.

  • Kommentierte Fassung mit Erläuterungen am Rand
  • Risikoliste, nach Bedeutung geordnet
  • Konkrete Formulierungsvorschläge für kritische Klauseln
  • Begleitung der Verhandlung, auf Wunsch direkt mit der Gegenseite

So läuft die Zusammenarbeit

  1. 01

    Ziel und Prioritäten

    Sie sagen mir, was Ihnen wichtig ist und wo Ihre Grenzen liegen.

  2. 02

    Prüfung

    Sie erhalten eine nach Bedeutung geordnete Risikoliste.

  3. 03

    Formulierung und Verhandlung

    Konkrete Klauseln, auf Wunsch verhandle ich direkt mit der Gegenseite.

  4. 04

    Abschluss

    Fristen, Kündigungstermine und laufende Pflichten bleiben im Blick.

Was Sie vorbereiten sollten

  • Den Vertrag mit allen Anlagen und AGB
  • Angebot und Leistungsbeschreibung
  • Ihre Prioritäten und Punkte, die nicht verhandelbar sind
  • Den Zeitplan bis zur Unterschrift
  • Bei Streit: Korrespondenz, Tickets und Abnahmeprotokolle

Häufige Fragen

Die Antworten geben eine erste Orientierung. Für die rechtliche Bewertung sind Ihr konkreter Sachverhalt und die vollständigen Unterlagen maßgeblich.

Was sollte ein SaaS-Vertrag mindestens regeln?

Das hängt vom Dienst ab. Typische Kernpunkte sind Leistungsbeschreibung, Verfügbarkeit und Support, Mitwirkung, Vergütung, Nutzungsrechte, Datenschutz, Unterauftragnehmer, Haftung, Laufzeit, Kündigung sowie Export und Löschung der Daten beim Vertragsende.

Werk- oder Dienstvertrag: Warum ist das wichtig?

Davon hängen unter anderem Abnahme, Mängelrechte und die Vergütung bei Verzögerungen ab. Bei agilen Projekten ist die Einordnung oft nicht eindeutig und sollte deshalb ausdrücklich im Vertrag geregelt werden.

Wem gehört der Code, den ein Freelancer oder eine Agentur schreibt?

Das richtet sich nach dem Vertrag. Fehlt eine klare Regelung, werden Nutzungsrechte im Zweifel nur in dem Umfang eingeräumt, den der Vertragszweck erfordert (§ 31 Abs. 5 UrhG). Wer den Code später weiterentwickeln, verkaufen oder lizenzieren will, sollte das ausdrücklich vereinbaren.

Prüfen Sie auch bestehende Verträge oder nur neue Projekte?

Beides. Bei bestehenden Verträgen kann die Prüfung gezielt auf Kündigung, Haftung, Leistungsstörung, Preisanpassung, Datenexport oder eine bevorstehende Verlängerung ausgerichtet werden. Das hält den Prüfungsumfang und die Kosten kontrollierbar.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand: 21. August 2026.

Standort & Erreichbarkeit

Kanzlei in Gilching bei München: vor Ort und bundesweit digital

Meine Kanzlei hat ihren Sitz in Gilching im Landkreis Starnberg, westlich von München. Ich berate Sie aus München und der Region persönlich nach Vereinbarung sowie bundesweit digital. Sie haben einen festen Ansprechpartner vom ersten Kontakt bis zum Abschluss.

Schildern Sie mir Ihr Anliegen.

Beschreiben Sie Vertrag, Vertragspartner und die Entscheidung, die ansteht. So lässt sich der Prüfungsumfang sinnvoll abgrenzen.

Die Anfrage begründet noch kein Mandatsverhältnis und bestätigt keine Fristübernahme.