Lizenzforderung für Bild, Schrift oder Software
Ein Rechteinhaber verlangt eine Nachlizenzierung, beanstandet eine Font-Nutzung oder kündigt ein Software-Audit an.
Urheberrecht · Für Unternehmen
Fotos auf der Website, Schriften im Corporate Design, Texte einer Agentur oder Code eines Freelancers: Ich kläre, welche Rechte Sie tatsächlich haben, schließe Lücken vertraglich und setze Ihre Rechte durch, wenn andere Ihre Inhalte übernehmen.
Typische Situationen
Die erste Einordnung richtet sich nach Ihrem konkreten Problem und dem Ergebnis, das Sie erreichen möchten.
Ein Rechteinhaber verlangt eine Nachlizenzierung, beanstandet eine Font-Nutzung oder kündigt ein Software-Audit an.
Welche Nutzungen sind abgedeckt, und was gilt bei Relaunch, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte?
Texte, Fotos oder Produktbilder tauchen bei Wettbewerbern, in Shops oder auf Plattformen auf.
Was ist geschützt, und welche Rechte Dritter und Nutzungsbedingungen sind zu beachten?
Rechtliche Einordnung
Wer für ein Foto, einen Text oder Code bezahlt, erwirbt nicht automatisch alle Rechte daran. Entscheidend ist, welche Nutzungsrechte vertraglich eingeräumt wurden. Fehlt eine klare Regelung, werden Rechte im Zweifel nur in dem Umfang übertragen, den der Vertragszweck erfordert (§ 31 Abs. 5 UrhG). Ein Relaunch, eine neue Plattform oder eine Bearbeitung kann davon nicht mehr gedeckt sein.
Lizenzbedingungen von Bildagenturen, Schriftanbietern und Softwareherstellern regeln Medien, Nutzerzahl, Dauer, Bearbeitung und Nennung oft sehr genau. Bei Forderungen prüfe ich deshalb zuerst die tatsächlich erworbenen Lizenzen und den behaupteten Nutzungsumfang, bevor Auskünfte erteilt oder Zahlungen geleistet werden.
Umgekehrt sind auch Ihre eigenen Texte, Fotos und Produktbilder geschützt, wenn sie die Voraussetzungen des Urheberrechts erfüllen. Bei einer Übernahme sichere ich Belege und prüfe Unterlassung, Auskunft und Lizenzschaden. Rein maschinell erzeugte KI-Inhalte sind dagegen regelmäßig nicht geschützt, weil das Urheberrecht eine menschliche Schöpfung voraussetzt (§ 2 Abs. 2 UrhG).
Prüfungsumfang
Leistungsbereiche
Von der Lizenzprüfung bis zur Durchsetzung Ihrer eigenen Rechte.
Bilder, Schriften, Musik und Software: Nutzungsumfang, Lizenzbedingungen und Urheberbenennung.
Nachlizenzierungsforderungen und Software-Audits prüfen und verhandeln.
Rechteeinräumung ausdrücklich regeln, auch für Relaunch, Bearbeitung und Weitergabe.
Zu IT- und ProjektverträgenBelege sichern, abmahnen, Unterlassung und Lizenzschaden durchsetzen.
Nutzungsbedingungen der Tools, Schutzfähigkeit der Ergebnisse und Rechte Dritter.
Zu KI und AI ActPlattformbedingungen, Bildlizenzen und abgebildete Personen (§§ 22, 23 KUG).
Zur BildabmahnungSchwerpunkt
Hersteller oder Rechteinhaber kündigen ein Audit an, bieten eine Nachlizenzierung an oder mahnen wegen einer Schrift- oder Softwarenutzung ab. Bevor Sie Auskünfte geben oder zahlen, prüfe ich Lizenzbedingungen, Rechnungen, Installations- und Nutzungszahlen und den behaupteten Umfang. Schriften sind ein häufiger Fall: Eine Desktop-Lizenz deckt die Einbindung als Webfont oft nicht ab.
Verträge, Rechnungen, Lizenzen und Fundstellen zusammentragen.
Was ist abgedeckt, was nicht, und was droht konkret?
Stellungnahme, Gegenangebot oder eine passende Rechteklausel.
Unterlassung, Vergleich oder Nachlizenz zu fairen Bedingungen.
Standort & Erreichbarkeit
Meine Kanzlei hat ihren Sitz in Gilching im Landkreis Starnberg, westlich von München. Ich berate Sie aus München und der Region persönlich nach Vereinbarung sowie bundesweit digital. Sie haben einen festen Ansprechpartner vom ersten Kontakt bis zum Abschluss.
Beschreiben Sie, um welche Inhalte es geht, welche Verträge oder Lizenzen bestehen und ob eine Frist läuft.
Die Anfrage begründet noch kein Mandatsverhältnis und bestätigt keine Fristübernahme.