Urheberrecht · Für Unternehmen

Urheberrecht und Lizenzen für Ihr Unternehmen

Fotos auf der Website, Schriften im Corporate Design, Texte einer Agentur oder Code eines Freelancers: Ich kläre, welche Rechte Sie tatsächlich haben, schließe Lücken vertraglich und setze Ihre Rechte durch, wenn andere Ihre Inhalte übernehmen.

Typische Situationen

Wobei ich Sie unterstützen kann

Die erste Einordnung richtet sich nach Ihrem konkreten Problem und dem Ergebnis, das Sie erreichen möchten.

Lizenzforderung für Bild, Schrift oder Software

Ein Rechteinhaber verlangt eine Nachlizenzierung, beanstandet eine Font-Nutzung oder kündigt ein Software-Audit an.

Inhalte von Agentur oder Freelancer

Welche Nutzungen sind abgedeckt, und was gilt bei Relaunch, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte?

Eigene Inhalte werden kopiert

Texte, Fotos oder Produktbilder tauchen bei Wettbewerbern, in Shops oder auf Plattformen auf.

KI-generierte Inhalte im Marketing

Was ist geschützt, und welche Rechte Dritter und Nutzungsbedingungen sind zu beachten?

Rechtliche Einordnung

Rechte klären, bevor ein Streit entsteht

Wer für ein Foto, einen Text oder Code bezahlt, erwirbt nicht automatisch alle Rechte daran. Entscheidend ist, welche Nutzungsrechte vertraglich eingeräumt wurden. Fehlt eine klare Regelung, werden Rechte im Zweifel nur in dem Umfang übertragen, den der Vertragszweck erfordert (§ 31 Abs. 5 UrhG). Ein Relaunch, eine neue Plattform oder eine Bearbeitung kann davon nicht mehr gedeckt sein.

Lizenzbedingungen von Bildagenturen, Schriftanbietern und Softwareherstellern regeln Medien, Nutzerzahl, Dauer, Bearbeitung und Nennung oft sehr genau. Bei Forderungen prüfe ich deshalb zuerst die tatsächlich erworbenen Lizenzen und den behaupteten Nutzungsumfang, bevor Auskünfte erteilt oder Zahlungen geleistet werden.

Umgekehrt sind auch Ihre eigenen Texte, Fotos und Produktbilder geschützt, wenn sie die Voraussetzungen des Urheberrechts erfüllen. Bei einer Übernahme sichere ich Belege und prüfe Unterlassung, Auskunft und Lizenzschaden. Rein maschinell erzeugte KI-Inhalte sind dagegen regelmäßig nicht geschützt, weil das Urheberrecht eine menschliche Schöpfung voraussetzt (§ 2 Abs. 2 UrhG).

Prüfungsumfang

Was ich für Sie prüfe

  • Welche Nutzungsrechte Sie tatsächlich erworben haben
  • Ob eine Lizenzforderung berechtigt und richtig berechnet ist
  • Ob Verträge mit Agenturen und Freelancern die geplante Nutzung abdecken
  • Welche Ansprüche Ihnen bei einer Übernahme Ihrer Inhalte zustehen
  • Ob KI-generierte Inhalte geschützt sind und Rechte Dritter berühren
  • Ob abgebildete Personen eingewilligt haben müssen

Leistungsbereiche

Was ich für Sie übernehme

Von der Lizenzprüfung bis zur Durchsetzung Ihrer eigenen Rechte.

Lizenzlage prüfen

Bilder, Schriften, Musik und Software: Nutzungsumfang, Lizenzbedingungen und Urheberbenennung.

Lizenzforderungen und Audits

Nachlizenzierungsforderungen und Software-Audits prüfen und verhandeln.

Verträge mit Agenturen und Freelancern

Rechteeinräumung ausdrücklich regeln, auch für Relaunch, Bearbeitung und Weitergabe.

Zu IT- und Projektverträgen

Eigene Inhalte schützen

Belege sichern, abmahnen, Unterlassung und Lizenzschaden durchsetzen.

KI-Inhalte

Nutzungsbedingungen der Tools, Schutzfähigkeit der Ergebnisse und Rechte Dritter.

Zu KI und AI Act

Bilder und Social Media

Plattformbedingungen, Bildlizenzen und abgebildete Personen (§§ 22, 23 KUG).

Zur Bildabmahnung

Schwerpunkt

Software- und Font-Lizenzforderungen

Hersteller oder Rechteinhaber kündigen ein Audit an, bieten eine Nachlizenzierung an oder mahnen wegen einer Schrift- oder Softwarenutzung ab. Bevor Sie Auskünfte geben oder zahlen, prüfe ich Lizenzbedingungen, Rechnungen, Installations- und Nutzungszahlen und den behaupteten Umfang. Schriften sind ein häufiger Fall: Eine Desktop-Lizenz deckt die Einbindung als Webfont oft nicht ab.

  • Lizenzbedingungen und Rechnungen mit der tatsächlichen Nutzung abgleichen
  • Auskunfts- und Audit-Verlangen auf das Erforderliche begrenzen
  • Forderungshöhe und Berechnung prüfen
  • Nachlizenzierung oder Vergleich zu fairen Bedingungen verhandeln

So läuft die Zusammenarbeit

  1. 01

    Rechtelage erfassen

    Verträge, Rechnungen, Lizenzen und Fundstellen zusammentragen.

  2. 02

    Lücken und Risiken bewerten

    Was ist abgedeckt, was nicht, und was droht konkret?

  3. 03

    Antwort oder Vertrag erstellen

    Stellungnahme, Gegenangebot oder eine passende Rechteklausel.

  4. 04

    Durchsetzen oder abschließen

    Unterlassung, Vergleich oder Nachlizenz zu fairen Bedingungen.

Was Sie vorbereiten sollten

  • Lizenzbelege und Rechnungen
  • Verträge mit Agentur, Fotograf oder Freelancer
  • Fundstellen und Screenshots mit Datum
  • Das Schreiben der Gegenseite mit Frist

Häufige Fragen

Die Antworten geben eine erste Orientierung. Für die rechtliche Bewertung sind Ihr konkreter Sachverhalt und die vollständigen Unterlagen maßgeblich.

Gehören mir alle Rechte, wenn ich die Agentur bezahlt habe?

Nicht automatisch. Ohne ausdrückliche Regelung werden Rechte im Zweifel nur so weit eingeräumt, wie es der Vertragszweck erfordert (§ 31 Abs. 5 UrhG). Ein späterer Relaunch, eine Bearbeitung oder die Weitergabe kann davon nicht gedeckt sein.

Darf ich gekaufte Stockfotos überall verwenden?

Die Lizenzbedingungen bestimmen Medien, Dauer, Bearbeitung und Nennung. Vor jeder neuen Nutzung, etwa in Werbung, auf Produkten oder in Social Media, sollte geprüft werden, ob die Lizenz sie abdeckt.

Brauche ich für eine Schrift auf der Website eine eigene Lizenz?

Häufig ja. Viele Schriftanbieter unterscheiden zwischen Desktop-, Web-, App- und Werbenutzung. Maßgeblich sind die Bedingungen der erworbenen Lizenz.

Sind KI-generierte Bilder urheberrechtlich geschützt?

Urheberrechtlicher Schutz setzt eine persönliche geistige Schöpfung eines Menschen voraus (§ 2 Abs. 2 UrhG). Rein maschinell erzeugte Inhalte sind daher regelmäßig nicht geschützt. Die Nutzungsbedingungen des Tools und mögliche Rechte Dritter bleiben trotzdem relevant.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand: 21. August 2026.

Standort & Erreichbarkeit

Kanzlei in Gilching bei München: vor Ort und bundesweit digital

Meine Kanzlei hat ihren Sitz in Gilching im Landkreis Starnberg, westlich von München. Ich berate Sie aus München und der Region persönlich nach Vereinbarung sowie bundesweit digital. Sie haben einen festen Ansprechpartner vom ersten Kontakt bis zum Abschluss.

Schildern Sie mir Ihr Anliegen.

Beschreiben Sie, um welche Inhalte es geht, welche Verträge oder Lizenzen bestehen und ob eine Frist läuft.

Die Anfrage begründet noch kein Mandatsverhältnis und bestätigt keine Fristübernahme.