Geöffneter dunkelblauer Umschlag mit einem Schreiben, daneben ein Kalender und ein Stift auf einem Schreibtisch

Software · Lizenzforderung

Abmahnung oder Lizenzforderung wegen Software erhalten?

CAD, CAM, BIM oder andere Unternehmenssoftware: Ich prüfe den Vorwurf des Lizenzverstoßes, die Datengrundlage, die Forderung und das strafrechtliche Risiko. Mit meinem Informatik-Hintergrund verstehe ich auch die Technik hinter dem Vorwurf.

Jetzt wichtig

Was jetzt wichtig ist

Schreiben wegen Software setzen oft kurze Fristen, und neben der Forderung kann ein Strafverfahren drohen. Lassen Sie sich davon nicht unter Druck setzen und sichern Sie zuerst Belege und Frist.

  1. Schreiben und Frist sichern

    Bewahren Sie Schreiben, Anlagen, E-Mails und Umschlag vollständig auf und notieren Sie die gesetzte Frist.

  2. Keine vorschnellen Auskünfte

    Beantworten Sie Fragen des Herstellers, seiner Kanzlei oder von Ermittlungsbehörden erst nach rechtlicher Prüfung. Ihre Angaben können zivil- und strafrechtlich verwendet werden.

  3. Nutzung einstellen, Belege behalten

    Nutzen Sie die beanstandete Software nicht weiter. Halten Sie vor dem Deinstallieren Version, Module und Installationsdatum fest und löschen Sie keine Kaufbelege, Chats mit dem Verkäufer, Lizenzschlüssel oder Rechnungen.

  4. Nichts ungeprüft unterschreiben

    Unterlassungserklärung, Auskunftsformular und Vergleichsangebot wirken lange nach. Eine Unterlassungserklärung kann bei einem späteren Verstoß Vertragsstrafen auslösen.

Laufende Frist? Tragen Sie das Fristdatum im Formular ein und nennen Sie die vorhandenen Unterlagen.

Anliegen schildern

Lizenz, Forderung und Datengrundlage getrennt prüfen

Computerprogramme sind urheberrechtlich geschützt. Wer Software ohne gültige Lizenz installiert oder startet, verletzt in der Regel die Rechte des Herstellers. Der Hersteller kann dann Unterlassung und Auskunft verlangen und bei Verschulden Schadensersatz. Dieser richtet sich meist nach einer angemessenen Lizenzgebühr, also nach dem, was vernünftige Vertragspartner für die tatsächliche Nutzung vereinbart hätten.

Bei teurer Industriesoftware orientieren sich Forderungen teils am Listenpreis, auch für mehrere Module. Der bloße Verweis auf eine Preisliste reicht nach der Rechtsprechung aber nicht aus: Es muss feststehen, dass diese Preise am Markt tatsächlich gezahlt werden. Außerdem kommt es darauf an, welche Funktionen genutzt wurden, wie lange und in welchem Umfang. Deshalb prüfe ich die Berechnung der Forderung im Einzelnen.

Den Vorwurf stützen Hersteller häufig auf Daten, die die Software bei Aktivierung oder im Betrieb selbst übermittelt, etwa IP-Adresse, Hardwaremerkmale oder Lizenzschlüssel. Ob diese Daten den Vorwurf tragen, wem sie zuzuordnen sind und ob sie ohne Ihre Einwilligung ausgelesen werden durften, prüfe ich auch technisch.

Typische Situationen

CAD, CAM oder BIM ohne ausreichende Lizenz

Ein Konstruktionsbüro, eine CNC-Fertigung oder ein Architekturbüro soll Programme wie SolidCAM, Allplan oder SOLIDWORKS ohne gültige Lizenz genutzt haben.

Günstige Vollversion aus dem Internet

Die Software wurde über Kleinanzeigen, einen Marktplatz oder einen Händler weit unter Listenpreis gekauft und teils per Fernzugriff installiert.

Mitarbeiter oder Dienstleister hat installiert

Ein Mitarbeiter, Freelancer oder IT-Dienstleister hat die Software eingerichtet, und nun soll das Unternehmen dafür einstehen.

Audit, Unterlizenzierung oder Nachlizenzierung

Der Hersteller kündigt ein Lizenzaudit an, beanstandet zu viele Installationen oder Nutzer oder bietet eine Nachlizenzierung an.

Ablauf

So geht es nach Ihrer Anfrage weiter

  1. 01

    Anliegen und Frist klären

    Sie nennen Hersteller, Programm, Vorwurf und Frist. Ich kläre kostenfrei, ob ich das Anliegen übernehmen kann.

  2. 02

    Umfang und Kosten festlegen

    Vor einer rechtlichen Prüfung erhalten Sie ein konkretes Angebot und entscheiden über die Beauftragung.

  3. 03

    Sachverhalt und Ansprüche prüfen

    Lizenzlage, Datengrundlage, Berechnung der Forderung und das strafrechtliche Risiko werden anhand Ihrer Unterlagen eingeordnet.

  4. 04

    Reaktion und Vorgehen abstimmen

    Sie erhalten eine klare Empfehlung für die fristgerechte Antwort. Auf Wunsch verhandle ich mit dem Hersteller oder seiner Kanzlei.

Anliegen digital übermitteln

Anliegen schildern

Schildern Sie kurz, worum es geht, und nennen Sie die wesentlichen vorhandenen Unterlagen. Ich sage Ihnen kostenlos, ob ich Ihr Anliegen übernehmen kann. Eine Rechtsberatung ist damit noch nicht verbunden.

  • vollständiges Schreiben des Herstellers oder seiner Kanzlei mit Anlagen und Frist
  • Kaufbelege, Rechnungen, Lizenzschlüssel, Lizenzverträge und Nachrichten mit Verkäufer oder Händler
  • Angaben zu Rechnern, Installationen, Modulen, Nutzern und Nutzungszeitraum
  • Hinweise, wer die Software eingerichtet hat, etwa per Fernzugriff
  • Schreiben von Polizei oder Staatsanwaltschaft, falls vorhanden

Kostenklarheit vorab: Vor einer kostenpflichtigen rechtlichen Prüfung erhalten Sie ein konkretes Angebot.

Die Anfrage begründet noch kein Mandatsverhältnis. Sie hemmt oder verlängert keine Frist; die Überwachung Ihrer Fristen übernehme ich erst nach ausdrücklicher Bestätigung.

Ihre Anfrage ist eingegangen.

Ich sage Ihnen kostenlos, ob ich Ihr Anliegen übernehmen kann. Eine Rechtsberatung ist damit noch nicht verbunden. Mit dem Absenden ist kein Mandatsverhältnis zustande gekommen.

1 Ihr Thema
Ausgewähltes Thema Software-Abmahnung
2 Worum geht es?

Beschreiben Sie kurz, was passiert ist und was Sie erreichen möchten.

0 / 2000

Frist und Gegenseite helfen mir, Dringlichkeit und mögliche Interessenkonflikte früh zu erkennen.

Bitte senden Sie hier zunächst keine Zugangsdaten oder vollständigen vertraulichen Unterlagen. Falls Dokumente nötig sind, erhalten Sie nach meiner ersten Rückmeldung einen sicheren Übermittlungsweg.

3 Ihre Kontaktdaten

Damit ich mich bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung setzen kann.

Mit dem Absenden werden Ihre Angaben zur Prüfung einer möglichen Mandatsübernahme und zur weiteren Kommunikation verarbeitet. Details finden Sie in den Datenschutzhinweisen. Die Anfrage ist unverbindlich; ein Mandat entsteht erst nach ausdrücklicher Annahme.

Ihre Anfrage wird sicher und verschlüsselt übermittelt.

Häufige Fragen

Die Antworten geben eine erste Orientierung. Für die rechtliche Bewertung sind Ihr konkreter Sachverhalt und die vollständigen Unterlagen maßgeblich.

Welche Hersteller verschicken solche Schreiben?

Bekannt sind Abmahnungen und Lizenzforderungen unter anderem zu SolidCAM, Allplan, SOLIDWORKS, ALPHACAM, MicroStation und AutoCAD. Die Hersteller beauftragen dafür meist spezialisierte Kanzleien, teils aus dem Ausland. Verlangt werden in der Regel Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz nach Lizenzpreis und Anwaltskosten.

Woher weiß der Hersteller, dass ich die Software nutze?

Viele Programme übermitteln bei Aktivierung, Lizenzprüfung oder Programmstart Daten an den Hersteller, etwa IP-Adresse, Hardwaremerkmale oder Lizenzschlüssel. Manche Lizenzbedingungen weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Software einen Mechanismus enthalten kann, der unlizenzierte Kopien erkennt und Daten darüber übermittelt. Ob die Daten vollständig, richtig zugeordnet und zulässig erhoben sind, ist eine eigene Prüffrage.

Droht mir ein Strafverfahren?

Das ist möglich. Strafbar ist die vorsätzliche unerlaubte Vervielfältigung eines Computerprogramms, verfolgt wird sie in der Regel nur auf Strafantrag des Herstellers, in bestimmten Fällen auch ohne. Eine Einigung mit dem Hersteller sollte die strafrechtliche Seite deshalb mitregeln. Meldet sich Polizei oder Staatsanwaltschaft, müssen Sie als Beschuldigter keine Angaben zur Sache machen; sinnvoll ist zuerst eine Akteneinsicht über einen Anwalt.

Ich habe eine Vollversion günstig gekauft. Bin ich trotzdem verantwortlich?

In der Regel ja. Nutzungsrechte kann man nicht gutgläubig von jemandem erwerben, der sie selbst nicht hat. Gebrauchte Software ist nur legal, wenn der Hersteller sie ursprünglich gegen Entgelt und unbefristet überlassen hat, der Verkäufer sie rechtmäßig erworben hat und seine eigene Kopie unbrauchbar macht. Das müssen Sie im Streitfall belegen, und bei einer Vollversion zum Bruchteil des Listenpreises spricht wenig dafür.

Haftet das Unternehmen, wenn ein Mitarbeiter die Software installiert hat?

Für Unterlassung und Beseitigung ja, und zwar unabhängig von einem eigenen Verschulden des Inhabers. Für Schadensersatz kommt es auf weitere Voraussetzungen an, etwa auf die Organisation im Betrieb. Geschäftsführer haften persönlich vor allem dann, wenn sie selbst beteiligt waren oder die Verletzung hätten verhindern müssen.

Wie berechnet der Hersteller seine Forderung?

Hersteller setzen teils den Listenpreis einer Lizenz an, auch für mehrere Module. Maßgeblich ist aber, was vernünftige Vertragspartner für die tatsächliche Nutzung vereinbart hätten. Der bloße Verweis auf eine Preisliste genügt nicht, die Preise müssen am Markt tatsächlich gezahlt werden. Umfang, Dauer und Art der Nutzung können die Forderung deutlich verändern.

Die Nutzung liegt Jahre zurück. Ist die Forderung verjährt?

Nicht automatisch. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt erst mit dem Ende des Jahres, in dem der Hersteller von der Nutzung und von Ihnen als Nutzer erfahren hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erfahren müssen. Bei fortlaufender Nutzung läuft die Frist für jeden Zeitraum gesondert, sodass meist nur weit zurückliegende Zeiträume verjährt sind. Auch für diese kann der Hersteller die ersparte Lizenzgebühr unter Umständen noch bis zu zehn Jahre lang verlangen.

Welche Kosten kommen insgesamt auf mich zu?

Das hängt vom Einzelfall ab. Verlangt werden meist ein Lizenzschaden und die Anwaltskosten des Herstellers, hinzu kommen Ihre eigenen Anwaltskosten. Die gesetzliche Begrenzung der Abmahnkosten gilt nur für Privatpersonen und in der Regel nicht, wenn die Software im Betrieb oder im Nebenerwerb genutzt wurde. Was meine Tätigkeit kostet, erfahren Sie vor der Beauftragung in einem konkreten Angebot.

Muss ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nicht ungeprüft. Eine Unterlassungserklärung bindet Sie in der Regel dauerhaft, und schon ein einziger späterer Verstoß kann eine Vertragsstrafe auslösen. Sie müssen nicht die vorformulierte Fassung abgeben, sondern können die Erklärung auf den konkreten Vorwurf begrenzen und eine angemessene Vertragsstrafe versprechen.

Reicht es, die Software zu löschen?

Nein. Mit dem Löschen endet die Nutzung, der Hersteller kann aber trotzdem eine Unterlassungserklärung verlangen, und Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz bleiben bestehen. Halten Sie vor dem Deinstallieren Version, Module und Installationsdatum fest und löschen Sie keine Kaufbelege, Nachrichten oder Lizenzdaten.

Kann ich die Datenerhebung des Herstellers angreifen?

Das kommt auf den Einzelfall an. Für das Auslesen von Informationen aus Ihrem Gerät braucht der Hersteller grundsätzlich Ihre Einwilligung, und bloßes Weiternutzen genügt dafür nach Auffassung der Datenschutzaufsicht nicht. Ein automatisches Verwertungsverbot vor Gericht folgt aus einem Verstoß nach der Rechtsprechung aber nicht, die Gerichte wägen im Einzelfall ab. In der Verhandlung kann ein Verstoß trotzdem ein wichtiges Argument sein, zumal er mit Bußgeld bedroht ist.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand: 21. August 2026.

Standort & Erreichbarkeit

Kanzlei in Gilching bei München: vor Ort und bundesweit digital

Meine Kanzlei hat ihren Sitz in Gilching im Landkreis Starnberg, westlich von München. Ich berate Sie aus München und der Region persönlich nach Vereinbarung sowie bundesweit digital. Sie haben einen festen Ansprechpartner vom ersten Kontakt bis zum Abschluss.